Freizeit

Die Lebensumstände 

 

Freizeit 

 

Die arbeitsfreie Zeit der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter unterlag ebenfalls strengen Regeln. Wesentliches Ziel war es, den Kontakt zur deutschen Bevölkerung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Trotz einer gewissen Lockerung der Regelungen, z.B. durften Ostarbeiter und Polen bestimmte Gaststätten besuchen, behielten die meisten Restriktionen Gültigkeit.  

 


Abb. 15.1

15.1 Um ihre Notlage zu verbessern, fertigten zahlreiche Ostarbeiter und Kriegsgefangene Gebrauchsgegenstände an, die sie gegen Lebensmittel tauschten. (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand RW 37, Nr. 23 Blatt 103)

 

15.2 Spielzeug, von sowjetischen Kriegsgefangenen hergestellt. (Foto: Wilhelm Houben, Kreisarchiv Düren, Sammlung Houben, Nr. 2664)


Abb. 15.2

 


Abb. 15.3

15.3 Aufforderung der Polizeibehörde Bedburg vom 06.09.1944 an die Gastwirte im Bezirk, das nächtliche Ausgehverbot für Polen und Ostarbeiter einzuhalten. (Stadtarchiv Bedburg, Amt Bedburg, Nr. 664)

 


Abb. 15.4

15.4 Bestand in den Lagern für Polen und Ostarbeiter keine Kantine, so konnten einzelne Gaststätten auf Antrag stundenweise für den Besuch durch Polen und Ostarbeiter geöffnet werden. (Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten Köln betreffend den Ostarbeitereinsatz vom 17.09.1943, Amtsblatt der Regierung Köln, 09.10.1943, Seite 81)

 

15.5 Ausländerinnen und Ausländer beim Pausenkonzert im Werk der Union Kraftstoff in Wesseling, 16.04.1943. (Foto: UK, Slg. Stadtarchiv Wesseling)


Abb. 15.5

 


Abb. 15.6

15.6 Als im „Lindenhof“ des Gastwirtes Michael Moll, Kerpen am 16.01.1941 polnische Zivilarbeiter ohne das vorgeschriebene "P" mit deutschen Mädchen tanzten, forderte der Bergheimer Landrat Bürgermeister Greiffenberg auf, dies künftig zu unterbinden. Polen durften grundsätzlich nicht mit deutschen Mädchen tanzen. (Stadtarchiv Kerpen)

 

15.7 Der Kerpener Gastwirt Michael Moll stellte den Polen sonntags von 16.30 bis 19.00 einen separaten Gastraum zur Verfügung. (Stadtarchiv Kerpen)


Abb. 15.7

 


Abb. 15.8

15.8 „Den Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeitern polnischen Volkstums ist es verboten, Fahrräder zu erwerben oder in Benutzung zu nehmen“. (Polizeiverordnung des Regierungspräsidiums Köln vom 28.11.1940, Amtsblatt der Regierung Köln vom 07.12.1940)

 


Abb. 15.9

15.9 Neujahrsfeier der Ostarbeiter in den Dürener Metallwerken, 1943 / 1944. Man erkennt sehr gut das Ostarbeiterzeichen bei der Person in der Mitte. (Stadtarchiv Düren)

 

15.10 Trotz der Gewährung gewisser Vergünstigungen wurde die Ausgrenzung der Polen und Ostarbeiter beibehalten. Während westlichen Ausländern Kinobesuche erlaubt waren, wurde das Verbot für Polen und Ostarbeiter durch Rundschreiben des Landrates in Bergheim vom 02.09.1944 in Erinnerung gebracht. (Stadtarchiv Bedburg, Amt Bedburg, Nr. 664)


Abb. 15.10

 



Erstellt: 30.10.2006

Zuletzt geändert: 02.11.2006