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Entschädigung
Die gesetzliche Grundlage
Im Februar 1999 beschlossen 12 deutsche Unternehmen mit Unterstützung der Bundesregierung die Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Vorausgegangen waren Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter auf Entschädigungszahlungen.
Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Bundesgesetzes vergingen 1,5 Jahre: der Deutsche Bundestag verabschiedete das Gesetz zur Gründung der Stiftung am 02.08.2000. Die Entschädigungen an die ehemaligen Zwangsarbeiter werden aus einem Fond gezahlt, für den die in der Stiftungsinitiative zusammengeschlossenen Unternehmen und der Bund je 5 Milliarden DM (etwa 5.010.522.000 €) zur Verfügung gestellt hatten. Nachdem im Mai 2001 die Rechtssicherheit vor weiteren Klagen Betroffener festgestellt wurde, begannen im Sommer 2001 die Entschädigungszahlungen.
28.1 Auf der Grundlage dieses Gesetzes vom 02.08.2000 haben die überlebenden ehemaligen Zwangsarbeiter die Möglichkeit, über 55 Jahre nach Kriegsende, eine - wenn auch geringe - Entschädigung zu erhalten. (Bundesgesetzblatt 2000 Teil l, Nr. 38, S. 1263 ff.)
28.2 Zwangsarbeiter sollen noch in diesem Jahr Entschädigungen erhalten, Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 24. 03. 2000 |
28.3 Der Weg ist frei für Zahlungen an Zwangsarbeiter, Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 18. 07. 2000 |
Erstellt: 31.10.2006
Zuletzt geändert: 13.11.2006









