Anwerbung und Bezahlung

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Der Arbeitseinsatz

 

"Anwerbung" und "Bezahlung" 

 

Allein in der Ukraine wurden bis 1942 über 300.000 Arbeitskräfte „angeworben". Anwerbekommissionen der Arbeitsämter folgten unmittelbar der Front, Passanten wurden von der Straße weg verschleppt, Menschenjagden in großem Stil betrieben. Auch in den westlichen Ländern wechselte man spätestens seit 1942 von "freiwilligen Anwerbungen" zu "Zwangsverpflichtungen". Für die so verpflichteten Zwangsarbeiter wurden Entlohnungssysteme festgelegt. Es ist nicht bekannt, ob die Nettolöhne von den Arbeitgebern ausbezahlt, überwiesen oder auf Treuhandkonten verwaltet wurden.  

5.1 Dem Schreiben des Arbeitsamtes Horrem vom 16. Juli 1941 ist der Bedarf der Rheinischen AG für Braunkohlenbergbau und Brikettfabrikation an ausländischen Arbeitskräften zu entnehmen. (Archiv RWE Rheinbraun AG, 210/214 Nr. 12)


Abb. 5.1

5.2 Der 103. Eintrag der "Werbeliste" beinhaltet die "Anwerbung" des Michail O. aus der Sowjetunion als Landarbeiter im Mai 1942. (Stadtarchiv Wesseling, Ausländermeldekartei, K00716)


Abb. 5.2.1

 


Abb. 5.2.2

5.2.1 Ausweis der "Anwerbekommision

 

5.2.2 Ausweis der "Anwerbekommision", Rückseite (zweisprachige „Belehrung“)

 


Abb. 5.3

5.3 Arbeitskarte der Anna M. aus der Ukraine vom 26. Juni 1942. (Stadtarchiv Wesseling Ausländermeldekartei, K 00715)

 

5.4 Noch am 30. Juni 1944 waren beim Arbeitsamt Horrem, das für die Kreise Bergheim und Köln-Land zuständig war, 13.457 ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter registriert. Das Foto zeigt das Arbeitsamt im Jahre 1933. (Stadtarchiv Kerpen, in: Unsere Heimat, der Kreis Bergheim/Erft)


Abb. 5.4

 


Abb. 5.5

5.5 Der französische Staatsangehörige Salem B. erhielt zur Abholung "neu zugewiesener Arbeitskräfte" die Erlaubnis zum Verlassen des Arbeitsortes Wesseling. (Stadtarchiv Wesseling Ausländermeldekartei, K 00711)

 

5.6 "Entgelttabelle bei monatlicher Lohnzahlung" für Ostarbeiter, 1942. Der auszuzahlende Betrag wurde häufig nicht ausgehändigt oder die Arbeiter erhielten "Lagergeld", das nur im Lager galt. (Archiv RWE Rheinbraun AG, 000/214 Nr. 16)


Abb. 5.6

 


Abb. 5.7

5.7 "Ostarbeitersparen": Mit den verpflichtenden "Sparbeiträgen" waren weitere Reallohneinbußen verbunden. (Berliner Börsen-Berichte vom 21.07.1942, Archiv RWE Rheinbraun AG, 000/214 Nr. 16)

 

5.8 Nach einer Anweisung des „Reichstreuhänders der Arbeit“, die am 20.07.1940 in Kraft trat, durften bestimmte Leistungen, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Altersversorgung, polnischen Staatsangehörigen nicht gewährt werden. (Archiv RWE Rheinbraun AG, 000/214 Nr. 4)


Abb. 5.8

 



Erstellt: 26.10.2006

Zuletzt geändert: 31.10.2006