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"Anwerbung" und "Bezahlung"
Allein in der Ukraine wurden bis 1942 über 300.000 Arbeitskräfte „angeworben". Anwerbekommissionen der Arbeitsämter folgten unmittelbar der Front, Passanten wurden von der Straße weg verschleppt, Menschenjagden in großem Stil betrieben. Auch in den westlichen Ländern wechselte man spätestens seit 1942 von "freiwilligen Anwerbungen" zu "Zwangsverpflichtungen". Für die so verpflichteten Zwangsarbeiter wurden Entlohnungssysteme festgelegt. Es ist nicht bekannt, ob die Nettolöhne von den Arbeitgebern ausbezahlt, überwiesen oder auf Treuhandkonten verwaltet wurden.
5.2 Der 103. Eintrag der "Werbeliste" beinhaltet die "Anwerbung" des Michail O. aus der Sowjetunion als Landarbeiter im Mai 1942. (Stadtarchiv Wesseling, Ausländermeldekartei, K00716)
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5.2.1 Ausweis der "Anwerbekommision |
| 5.2.2 Ausweis der "Anwerbekommision", Rückseite (zweisprachige „Belehrung“) |
5.3 Arbeitskarte der Anna M. aus der Ukraine vom 26. Juni 1942. (Stadtarchiv Wesseling Ausländermeldekartei, K 00715) |
5.7 "Ostarbeitersparen": Mit den verpflichtenden "Sparbeiträgen" waren weitere Reallohneinbußen verbunden. (Berliner Börsen-Berichte vom 21.07.1942, Archiv RWE Rheinbraun AG, 000/214 Nr. 16) |
5.8 Nach einer Anweisung des „Reichstreuhänders der Arbeit“, die am 20.07.1940 in Kraft trat, durften bestimmte Leistungen, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Altersversorgung, polnischen Staatsangehörigen nicht gewährt werden. (Archiv RWE Rheinbraun AG, 000/214 Nr. 4) |
Erstellt: 26.10.2006
Zuletzt geändert: 31.10.2006












