Feige, Johann (Hessen)

Johann Feige (Hessen) 

 

In der Landgrafschaft Hessen verbreitete sich die Reformation ähnlich wie in ihrem Kernland Kursachsen von Anfang an. Entscheidend für diesen Prozess war die lenkende und ordnende Hand der landesherrlichen Obrigkeit. Landgraf Philipp stützte sich bei der Einführung der Reformation in seinem Land und bei ihrer Unterstützung und Verbreitung im Reich auf einen kompetenten Kreis enger Berater. Deren wichtigster war Johann Feige. 

1482 

wird Feige in Hessisch – Lichtenau geboren. Was den sozialen Status seiner Familie betrifft, wissen wir nur, dass sein Vater Heinz Fyghe (Feige) nicht in landesherrlichen Diensten war. Das unterscheidet Johann Feige wesentlich von anderen hessischen Gelehrten, deren Familienmitglieder in den Magistraten der hessischen Landesstädte vertreten waren. Dieser Aspekt liefert uns einen möglichen Hinweis auf den Karriereaufstieg Feiges aus „eigenen Kräften“. Feige wurde im Jahr

1501 

an der Universität von Erfurt inskribiert. Hier erwarb er vorzügliche Kenntnisse des weltlichen und des kirchlichen Rechtes sowie eine humanistische Bildung. Neben bedeutenden hessischen Landsleuten lernte er auch Luther kennen, was für seine zukünftige politisch-religiöse Weltanschauung wahrscheinlich entscheidend war. Der Ort und die Zeit der Promotion Feiges zum Dr. iuris utriusque sind nicht bekannt. Durch seine Ausbildung gehörte er in der Reformationszeit zur Kategorie der gelehrten Beamten. 

Feige verheiratete sich im Jahr 1518 in Marburg mit Anna, der Tochter des Notars Dithmar Sandmann von Korbach. Nach ihrem Tod im Jahr 1528 schloss er 1535 mit Katharina, der Tochter des hessischen Kammermeisters Georg Nußpicker, die zweite Ehe. Aus dieser Verbindung ging sein Sohn Ludwig hervor, der nach der Promotion zum Dr. iuris zum Reichskammergerichtsassessor und hessischen Kanzleirat aufstieg. Die Beamtenkarriere Johann Feiges begann bereits im Jahr 1499, als er als Jüngling beim Fürstabt von Fulda den Dienst als Kanzleischreiber antrat. Zwischen  

1504 – 1510 

finden wir Feige als Kanzleischreiber und dann auch als Hofgerichtsschreiber bei Landgraf Wilhelm dem Mittleren, dem Vater Philipps des Großmütigen. Nach dem Tode Wilhelms verließ Feige vermutlich wegen Konflikten mit den Ständen Hessen, da diese die Regentschaft des noch unmündigen Landgrafen Philipp aus der Hand seiner Mutter, der Landgräfin Anna von Mecklenburg-Schwerin, übernommen hatten. Für eine Zeit trat Feige in den Dienst des Bischofs von Würzburg. Als Landgräfin Anna mit der Hilfe einer hessischen Adelsgruppierung die Vormundschaftsregierung ihres Sohnes im Jahr 

1514 

wieder übernahm, rief sie Feige als Kanzler nach Hessen zurück. Er bekleidete dieses Amt bis 1542 und genoss während dieser Zeit sowohl das Vertrauen der Landesgräfin als auch das ihres Sohnes, der im Jahr 1518 mündig wurde und die Regentschaft antrat. Ein Beweis für diese Vertrautheit aber auch für Feiges Fähigkeit als hoher Beamter ist die Tatsache, dass es während der Regierungszeit Philipps kaum eine Staatsaktion gab, in die Feige nicht involviert war. 

In der hessischen Innenpolitik spielte Feige, der 1517 von Kaiser Maximilian I. einen Wappenbrief erhielt, als Kanzler beim Aufbau des hessischen Territorialstaates und bei der Durchführung der Reformation in seinem Land eine wichtige Rolle. In der Außenpolitik wurde er einer der bedeutendsten Politiker auf der Bühne des protestantischen Bündnisses. Einen wichtigen Beitrag lieferte Feige auch beim Aufbau der 1527 gegründeten hessischen Universität von Marburg, in der tüchtige Gelehrte und Beamte für die Reformation und ihre Territorien ausgebildet wurden. Er wurde auch der erste Kanzler der Marburger Universität. Feige nahm im Jahr 

1529 

neben theologischen Autoritäten wie Luther und Zwingli, landesherrlichen Räten und städtischen Vertretern des protestantischen Lagers am Religionsgespräch teil, das sein Landgraf in Marburg organisiert hatte. Die Gespräche, durch die ein Ausgleich zwischen den beiden theologischen Richtungen der Reformation hätte erreicht werden sollen, scheiterten aber an den verschiedenen Positionen Luthers Zwinglis über die Abendmahlsfrage .  

1530 – 1541 

Feige nahm als hessischer Kanzler an den Tagungen des Schmalkaldischen Bundes teil. Zwischen 1530 und 1541 finden wir ihn als Teilnehmer an 13 Tagungen der protestantischen Allianz. Neben Dr. Gregor Brück, Kursachsen und Jacob Sturm, Straßburg (interner Link) gehörte Feige in den 1530er Jahren zu denjenigen Persönlichkeiten, die die Reichsreligionspolitik dieser Zeit maßgeblich prägten. Feige war auch auf den Reichstagen in den Jahren 1521, 1522, 1524 und 1530 anwesend. Genau wie Bernard Besserer und andere Personen, die nach 1531 echte Schmalkalden wurden, trat auch Feige auf den Reichstagen der Reformationszeit nicht mehr an den exponierten Stellen auf. Während der Kurfürst von Sachsen seine erfahrenen Diplomaten Brück und Dolzig auf den Reichstagen des Jahres 1541/1542 ersetzte, genoss Feige weiterhin das Vertrauen Landgraf Philipps, der ihm aber drei seiner Süddeutschland-Experten zur Seite stellte. Verbindungen Feiges mit Kaiser Maximilian I. zeigten sich in den Jahren 1524 und 1515, als er sich zusammen mit der Landgräfin Anna am kaiserlichen Hof in Innsbruck aufhielt.  

1543 

Feige starb am 20. März 1543 nach einer langen und erfolgreichen politischen Karriere im Dienste des hessischen Landgrafen und des Schmalkaldischen Bundes in Kassel.  

Verfasser: Marinel Ovidiu Koch-Tufis 

 

Literaturhinweise: 

Haug-Moritz, Gabriele, Der Schmalkadische Bund 1530-1541/42. Eine Studie zu den genossenschaftlichen Strukturelementen der politischen Ordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Tübingen 2002, S. 659 f. u.ö..

Rudersdorf, Manfred: Hessen, in: Anton Schindling, Anton / Walter Ziegler (Hrsg.), Die Territorien des Reiches im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650. Band 4: Mittleres Deutschland, Münster 1992, S. 254-288.

Empfohlene Zitierweise

Marinel Ovidiu Koch-Tufis: Johann Feige, aus: Reformation sozialgeschichtlich, in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/6160/

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Erstellt: 28.10.2008

Zuletzt geändert: 15.12.2008