historicum.net
Direktlink für Screenreader:Themen-Navigation|Text

Glossar K
Die Kalmarer Union stellt die Vereinigung der drei skandinavischen Königreiche Schweden, Dänemark und Norwegen unter einer Krone dar. Diese Union hatte, mit wenigen Unterbrechungen seit 1389, formal ab 1397 bis in das Jahr 1523 Bestand. Vorbereitet wurde diese Union durch Kronprinzessin Margarete von Dänemark, die 1387, nach dem Tod ihres Sohnes die Regierung von Norwegen und Dänemark übernahm. 1389 ließ sie Schweden erobern und regierte dann in Personalunion alle drei Reiche. Der Name der Union geht auf ein Treffen der drei Reichsräte in Kalmar im Jahre 1397 zurück, bei dem Margarete einen einheitlichen Staat schaffen wollte, allerdings scheiterte. 1523 zerfiel die Union nachdem die Schweden, wie schon viele Male zuvor, den Aufstand geprobt hatten. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 4b Dänemark-Norwegen
Der „Krieg“ wird nicht ausgefochten, da Ferdinand sich nicht beteiligt, sondern schiedlich im Ersten Kappeler Landfrieden beigelegt (26.6.1529). Die christliche Vereinigung löst sich auf. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 3a Schweizer Eidgenossenschaft – Bündnissystem und 2. Kappeler Krieg
Nach der Niederlage der Züricher in Kappel und der Berner in Gubel wird der Zweite Kappeler Landfriede geschlossen (20.11.1531). Er legte fest, dass sich jeder Kanton selbständig für oder gegen die Reformation entscheiden konnte, der Übergang von bisher altgläubigen Orten zu den „neuen“ Lehren ist jedoch nicht vorgesehen. Katholische Minderheiten in den Gemeinden, nicht jedoch reformierte, werden rechtlich abgesichert. Damit war die konfessionelle Spaltung der Schweiz fest geschrieben und konnte in den Gemeinen Herrschaften nur noch zugunsten des alten Glaubens verändert werden. Die Kantone Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen blieben protestantisch, die fünf Inneren Orte (Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug) und die Städte Solothurn und Freiburg katholisch . Der Abt von St. Gallen wurde wieder eingesetzt und schrieb für sein Gebiet den katholischen Glauben vor, dennoch hielten sich Formen reformatorischen Bekennens im Toggenburg. Das christliche Burgrecht löst sich auf. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 3a Schweizer Eidgenossenschaft – Bündnissystem und 2. Kappeler Krieg
(eigentl. Bodenstein), Andreas v., *1486 Karlstadt a. Main, † 24.12.1541 Basel (Pest);
Stud. 1499/1500 in Erfurt, 1503-505 in Köln, ab 1505 in Wittenberg; 1510 Priesterweihe, Dr. theol., danach Prof.; 1508 Kanonikat u. 1510/11 Archidiakonat am Allerheiligenstift zu Wittenberg.
Studierte neben Theol. auch Jura, Dr. iur. Utr. während eines Romaufenthalts (1515-16); jurist. Denkweise beeinflusste seine Theologie. Studium der Schriften Augustins und der Mystiker führten zur Zuwendung K. an Augustins Gnadenlehre u. Betonung der Bibel, was zur Unterstützung Luthers führte.
1518 gedr. 406 Apologeticae conclusiones provozierten die Leipziger Disputation und Kontroversen mit Eck. Endgültiger Bruch mit der röm. Kirch 1520, 1521/22 änderte K. während der Abwesenheit Luthers die Messe u. arbeitete an der Neuen Ordnung v. Wittenberg mit, 1522 verwarf K. die Bilderverehrung. 1523/24 als Vikar u. Pfarrer in Orlamünde, 1524 Ausweisung aus Sachsen. 1525 Rückkehr nach Sachsen, Flucht aus Sachsen 1529, Prediger in Zürich bis 1533, ab 1534 Prof. für AT an der Basler Univ.
[vgl. Heribert Smolinsky: Karlstadt. In: Lexikon für Theologie und Kirche. Hrsg. von Walter Kasper [u.a.]. Bd. 5. Freiburg [u.a.] 1996. S. 1250.] Thema: Reformation kommunikationsgeschichtlich, 3b Exemplarische Inhalte: Martin Luther
Ist, im weiteren Sinne, die tätige Verwirklichung der Gemeinschaftsordnung der Kirche; im engeren Sinn, die auf Herstellung und Wahrung dieser Ordnung zielende Tätigkeit. Der Pfarrer ist auf Belehren, Ermahnen und väterliches Zurechtweisen beschränkt, kann aber als Hausherr seiner Kirche Störenfriede hinausweisen. Strafend einschreiten, können nur Träger mit umfänglicheren Befugnissen. Mittel der Kirchenzucht sind: der Ausschluss von den Sakramenten, die Verweigerung kirchlicher Handlungen (Trauung, Begräbnis usw.), die Aberkennung kirchlicher Rechte (Patenschaft, Wählbarkeit). Ziel ist die Reinigung der Gemeinde von öffentlichen Sündern. In den lutherischen Gebieten (anders jedoch z.B. Württemberg) kommt die Kirchenzucht fast ausschließlich in die Zuständigkeit der Oberbehörden (Konsistorien und Landesherren). Ihr rein geistlicher Charakter schwindet, und es werden auch weltliche Strafmittel angewendet (Geldstrafen usw.). Thema: Reformation politikgeschichtlich, 2a Obrigkeitliches Kirchenregiment
Mehmet II. (1451- 1481) erobert nach sorgfältigen Vorbereitungen und sechswöchiger Belagerung Byzanz. Das alte Byzanz (Konstantinopel, Stambul, Istanbul) entwickelt sich zur Hauptstadt des osmanischen Reiches und gleichzeitig zum Mittelpunkt des mittlerweile mächtigsten islamischen Reiches. Es sollte noch bis 1502 dauern, bis die alten Emirate Anatoliens unter osmanischer Herrschaft vereint waren. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1a Osmanische Expansion
Krieg Karl V. gegen Franz I., erster
Im Frühjahr 1521 brach der Krieg mit einem erfolglosen Angriff Frankreichs auf Navarra an der französisch-spanischen Grenze aus. In den folgenden Jahren wurde der Krieg dann an drei Fronten geführt. An der spanisch-französischen Grenze, in den burgundischen Niederlanden und in Italien, wo auch die Entscheidung des Krieges fallen sollte. Noch im gleichen Jahr gelang den kaiserlichen Truppen die Einnahme Mailands, das sich seit 1515 in französischem Besitz gefunden hatte. Weitere Städte wie Pavia, Piacenza oder Parma folgten. Eine französische Gegenoffensive scheiterte im April 1522. Der neu gewählte Papst Hadrian VI. (1522/23), der einen Kreuzung gegen die Osmanen für unumgänglich hielt, versuchte zwischen Franz I. und Karl V. zu vermitteln, was sich jedoch als erfolglos herausstellen sollte. Kurze Zeit später gelang es jedoch Karl V., seinen ehemaligen Lehrer, Hadrian VI., für eine Defensivallianz gegen Franz I. zu gewinnen. Sein Nachfolger Clemens VII. (1523-1534) aus dem Hause Medici verfolgte jedoch eine andere Politik. Gestärkt durch ein Übereinkommen und Bündnis mit Papst Clemens VII. gelang es den Truppen Franz I. im Winter 1524/1525 Mailand wieder einzunehmen. Doch wenige Wochen später fiel die Entscheidung des Krieges bei der Schlacht von Pavia. Bei dieser Schlacht vom 24. Februar 1525, gleichzeitig dem 25. Geburtstag des Kaisers, wurden die französischen Truppen nicht nur entscheidend geschlagen, sondern es geriet auch der französische König Franz I. in spanische Gefangenschaft. Somit war Franz I. Karl V. ausgeliefert, der ihm den eigentlich nicht annehmbaren Frieden von Madrid oktroyierte. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1b habsburgisch-valoischer Machtgegensatz
Krieg Karl V. gegen Franz I., zweiter
Dem Zustandekommen der „Heiligen Liga“ folgte kurz darauf der Ausbruch des zweiten Krieges zwischen Karl V. und Franz I., doch sollte auch dieser Krieg für den französischen König nicht erfolgreich verlaufen. Zwar war die Schlagkraft der kaiserlichen Truppen in Oberitalien durch ausbleibende Zahlungen stark geschwächt, doch sollte dies durch die nicht wirkungsvolle Kriegsführung der „Heiligen Liga“ ausgeglichen werden. Die Not der kaiserlichen Armee und die Verbitterung über das Bündnis von Franz I. mit Papst Clemens VII., führte dazu, dass die deutsch-spanischen Soldaten eigenmächtig nach Rom vorrückten, wo es am 6. Mai 1527 zur Sacco di Roma, der Plünderung Roms, kam. Nach der Plünderung Roms zog das kaiserlichen Truppen Richtung Neapel, wo sie von dem ihm folgenden Heer aus französischen, mailändischen und venezianischen Soldaten Anfang 1528 eingekreist wurden. Unterstützt wurden die Truppen bei der Belagerung durch eine genuesische Flotte, die den Hafen blockierte. Doch im Sommer 1528 wechselten die Genuesen unter Andrea Doria überraschend auf die Seite Karl V., der Andrea Doria die Freiheit Genuas zu erhalten und zu respektieren zugesichert hatte. Dieser Bündniswechsel sollt die Niederlage der Franzosen im zweiten Krieg gegen Karl V. einläuten, der mit der Schlacht bei Landriano (21. Juni 1529) endgültig entschieden wurde. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1b habsburgisch-valoischer Machtgegensatz
Krieg Karl V. gegen Franz I., dritter
Der Tod des mailändischen Herzogs Francesco Sforza (1. November 1535) und das Fehlen eines legitimen Nachfolgers veranlasste den französischen König Franz I. abermals dazu, Ansprüche auf das Herzogtum Mailand zu erheben. Doch Kaiser Karl V. war nach den Kriegen gegen Franz I. selbst an dem Herzogtum interessiert. 1536 eroberten die Truppen Franz I. das Herzogtum Savoyen-Piemont. Auf Savoyen erhob der französische König aufgrund seiner 1531 verstorbenen Mutter Louise von Savoyen Ansprüche. Kaiser Karl V. ersuchte Papst Paul III. um die Unterstützung gegen Franz I., doch der Papst lies sich nicht von seiner Neutralität abbringen. Vor allem in dem von Franz I. befestigten Piemont kam es zu Kämpfen, doch konnte sich keiner der beiden Kontrahenten entscheidend durchsetzen. Die französisch-osmanische Kooperation im Mittelmeer war nicht so wirkungsvoll wie von Franz I. erhofft, dennoch versetzte der osmanische Admiral Chaireddin Barbarossa mit seinen Überfällen auf die italienischen Küstengebiete die dortige Bevölkerung in Angst. Im Juni 1538 kam es auf eine Initiative des Papstes Paul III. zu Verhandlungen zwischen Franz I. und Karl V., die in dem Waffenstillstandsabkommen von Nizza ihren Abschluss fanden. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1b habsburgisch-valoischer Machtgegensatz
Krieg Karl V. gegen Franz I., vierter
Die Ermordung zweier französischer Diplomaten in dem von Franz I. beanspruchten Herzogtum Mailand, wo jedoch seit 1540 Karls Sohn Philipp als Herzog eingesetzt war, nahm der französische König als Anlass, um ab Juli 1542 abermals einen Krieg gegen den habsburgischen Kaiser zu führen und um dessen Einfluss in Oberitalien einzuschränken. Vor allem in den Niederlanden konnten die französischen Truppen Erfolge erzielen, bei den Kämpfen in Piemont gab es jedoch keinen eindeutigen Sieger. Im Sommer 1543 eroberte eine 30.000 Mann starke französisch-osmanische Flotte Nizza und überwinterte anschließend im geräumten Toulon. Zu weiteren gemeinsamen Aktionen von Osmanen und Franzosen sollte es jedoch nicht kommen. Papst Paul III. beharrte trotz der französisch-osmanischen Kooperation auch weiterhin auf seiner Neutralität. Darum wandte sich der Kaiser 1544 auf dem Reichstag zu Speyer an die Stände und erreichte die geforderte Unterstützung gegen Frankreich und die Osmanen. Im Juli 1544 startete Karl V., abgesichert durch ein Bündnis mit England, seinen erfolgreichen Marnefeldzug gegen Frankreich. Bereits im September 1544 brach in Paris Panik aus, als kaiserliche Truppen sich der Stadt näherten. Noch im selben Monat wurden die Verhandlungen zum Frieden von Cépry abgeschlossen. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1b habsburgisch-valoischer Machtgegensatz
Krieg Karl V. gegen Heinrich II.
Nach dem Abschluss des Vertrages von Chambord besetzte Heinrich II. die Bistümer Toul, Metz, Verdun und Cambrai, die Moritz von Sachsen dem französischen König eigenmächtig als Reichsvikariat zugestanden hatte. Doch bereits im Sommer 1552 wurde das Auseinanderbrechen der französisch-protestantischen Allianz immer deutlicher. Mit dem Abschluss des Passauer Vertrages und dem Ausscheiden der Fürsten aus dem Krieg wurde der Bruch faktisch vollzogen. Von den Niederlanden aus versuchte Karl V. die strategisch günstig liegenden und von Heinrich II. besetzten Städte zurück zu erobern. Doch bereits die Belagerung von Metz schlug fehl und wurde Anfang 1553 erfolglos abgebrochen. Heinrich II. konnte erfolgreich die Angriffe auf die von ihm besetzten Städte abwehren, jedoch misslang die von Heinrich II. und anderen kaiserlichen Gegnern geplanten Erhebungen in Italien. Lediglich in Siena gelang ein Aufstand, doch 1555 muss die französische Besatzung Sienas vor den kaiserlichen Truppen kapitulieren. Zusammen mit der osmanischen Flotte gelang es den Franzosen nicht nur in Korsika zu landen, sondern auch die Insel gegen Karl V. auch erfolgreich zu behaupten. Durch Vermittlung Englands akzeptierte Heinrich II. 1555 einen Waffenstillstand in Vaucelles, durch den er Piemont erhielt und den Besitz der drei Bistümer Toul, Metz und Verdun behauptete. Doch der Waffenstillstand der 10 Jahre hätte andauern sollen, war nur von kurzer Dauer. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1b habsburgisch-valoischer Machtgegensatz
Krieg Philipp II. gegen Heinrich II.
Der in Vaucelles geschlossene Waffenstillstand sollte nur von kurzer Dauer sein. Bereits 1555 war es zwischen dem neuen Papst Paul IV. (1555-1559), der ein Ende des spanischen Einflusses in Italien anstrebte, und Heinrich II. zu einer Offensivallianz gekommen. Der Krieg flammte in Italien von neuem auf, wo die französisch-päpstlichen Truppen jedoch nur vereinzelte Erfolge erzielen konnten. Es folgte eine empfindliche Niederlage der französischen Armee bei Saint-Quentin (10. August 1557), dennoch gelang ihnen ein Erfolg gegen die mit Spanien verbündeten Engländer bei Calis. Der Krieg sollte für Heinrich II. danach auch weiterhin nicht Erfolg versprechend verlaufen, sodass am 2. April 1559 der Friede von Cateau-Cambrésis geschlossen wurde, der den Feindseligkeiten zwischen den Häusern Habsburg und Valois für mehrere Jahrzehnte ein Ende setzte. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1b habsburgisch-valoischer Machtgegensatz
Erstellt: 13.06.2006
Zuletzt geändert: 14.08.2007


