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Glossar A
Im Act of Succession mussten alle Untertanen den Eid auf den König als Kirchenoberhaupt ablegen. Einige weigerten sich und wurden deshalb hingerichtet (Thomas Morus, John Fischer, u.a.). Thema: Reformation politikgeschichtlich, 4a England
Act of supremacy; Act of uniformity
Die Suprematsakte von 1559 stellte die Erneuerung der gleichnamigen Akte Heinrichs dar. Durch die Uniformitätsakte wurde das allgemeine Gebetbuch (Common Prayer) des Jahres 1552 wieder eingeführt. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 4a England
Mkgf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, der bereits 1537 nicht namentlich im Vertrag erwähnt wurde, befand sich 1555 aufgrund seiner zerstörerischen kriegerischen Aktionen (1553/54 Markgräfler Krieg) in kaiserlicher Acht. Erst nach Aufhebung der Acht sollte er als Mitglied der Erbeinung zu betrachten sein. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1f Kommunikationsräume des Hochadels: Erbeinungen
Auf dem Reichstag in Augsburg 1547/48 sah sich der Kaiser vor die Notwendigkeit gestellt, mit den Reichsständen über die Religionsfrage zu verhandeln, da das Konzil vom Papst von Trient (Reich) nach Bologna (Papststaat) verlegt worden war. Die nach kontroversen Verhandlungen erlassenen religionspolitischen Regelungen firmieren unter dem Begriff „Augsburger Interim“ (AI). Das Interim war als Zwischen-Religion gedacht, das Konzil von Trient sollte eine endgültige Lösung finden. Das AI regelte weniger Fragen der Glaubenslehre denn solche des praktischen Glaubensvollzuges. Die Problematik der Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse im Vorzeichen der Reformation und der künftige Umgang mit diesen Veränderungen wurde nicht thematisiert. Es gestand den protestantischen Ständen die Priesterehe und den Laienkelch zu. Das Interim galt nur für die Protestanten, diese jedoch protestierten sofort dagegen. Es konnte nur in süddeutschen evangelischen Territorien durchgesetzt werden. Kf Moritz von Sachsen ließ in Reaktion auf das AI von den Theologen der neu hinzu gewonnenen Landesuniversität Wittenberg ein eigenes Interim erarbeiten, das sog. Leipziger Interim. Im publizistischen Kampf Magdeburgs, des „Herrgotts Kanzlei“, bündelte sich die oppositionelle Haltung der Obrigkeiten, aber auch der Untertanen gegen das als kaiserliches Religionsoktrois wahrgenommene AI. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 2c Interim und Fürstenaufstand
Ausnehmung meint, daß die gegenseitige Unterstützung der Verbündeten gegenüber dem Ausgenommenen nicht statthat. Thema: Reformation politikgeschichtlich, 1f Kommunikationsräume des Hochadels: Erbeinungen
Erstellt: 12.06.2006
Zuletzt geändert: 13.06.2006




