Innenpolitik

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Verwaltung 

 


Abb. 1

1800 wurden Verwaltungsreformen durchgeführt, die die Selbstverwaltungsrechte der Départements aufhoben und eine Rückkehr zur Zentralisierung darstellten. Die Unterteilung Frankreichs in Départements, Arrondissements und Kommunen aus der Revolutionszeit blieb erhalten, sie wurden jeweils einem Präfekten, Unterpräfekten und Bürgermeister unterstellt, wobei die Amtsträger durch den ersten Konsul ernannt wurden und streng weisungsgebunden waren. Die Ämter hatten einen autoritären Charakter und repräsentierten die Staatsgewalt „am Platze“. Die Machtbefugnisse der örtlichen Versammlungen (Räte der Städte, Arrondissements und Départements) waren auf finanzielle Fragen beschränkt. Paris, als drittes Arrondissement des Départements Seine, nahm eine Sonderstellung ein. Es besaß keinen Unterpräfekten, sondern unterstand dem Präfekten des Départements Seine. Aus Angst vor möglichen Aufständen unterlag es besonderer Überwachung.

(cb) 


Abb. 2



Erstellt: 25.04.2006

Zuletzt geändert: 25.04.2006