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Hexenverfolgungen Vorarlberg
Manfred Tschaikner
13.12.99
Zur Zeit der gerichtlichen Hexenverfolgungen im 16. und 17. Jahrhundert zählte der größte Teil des heutigen Bundeslandes Vorarlberg zu den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg. Diese wurden im Auftrag der habsburgischen Landesfürsten von Beamten verwaltet und waren in 21 Land- sowie drei Stadtgerichte untergliedert, die bis ins 18. Jahrhundert verschiedenartige politische Gebilde mit unterschiedlichen rechtlichen Kompetenzen darstellten.
Zu Vorarlberg gehören heute auch die Gebiete der ehemals reichsunmittelbaren Grafschaft Hohenems mit dem Reichshof Lustenau, der Reichsherrschaft Blumenegg und der Propstei St. Gerold. Die beiden letztgenannten Territorien waren Außenbesitzungen der Klöster Weingarten und Einsiedeln, in denen bisher keine Personen nachgewiesen sind, die in Hexenprozesse verstrickt waren.
Das erste bekannte Opfer der Hexenverfolgungen aus den Herrschaften vor dem Arlberg - eines "schuhmachers wib von Bregentz" - starb 1493 in einem Konstanzer Verlies. Vom Jahr 1498 ist überliefert, dass eine Bregenzer Bürgerin, und zwar die Mutter des kaiserlichen Hofhistoriographen Jakob Mennel, von magiekundigen Mitbürgern als schädliche Hexe identifiziert und daraufhin längere Zeit gefangen gehalten wurde.
1528 fand in Bludenz der erste eigentliche Hexenprozess in Vorarlberg statt, der wie die einzelnen Verfahren in den folgenden Jahrzehnten zu keiner Hinrichtung führte. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts jedoch wurden nicht mehr nur Einzelpersonen, sondern ganze "Hexengesellschaften" in mehreren Prozesswellen zunächst im Bregenzerwald, dann auch in anderen Teilen der Herrschaft Feldkirch sowie in der Herrschaft Bregenz verfolgt. Nachdem die Innsbrucker Behörde im Frühjahr 1551 den Amtleuten umfassendere Indizien als Voraussetzung für weitere Verhaftungen vorgeschrieben, ihnen die eigenmächtige Folterung Inhaftierter untersagt und sich die letzten Entscheidungen in Hexereiverfahren vorbehalten hatte, endete diese erste Prozessserie, die mindestens dreißig Todesopfer gefordert haben dürfte.
Nach den erwähnten Prozessen um die Jahrhundertmitte scheint es erst wieder 1570 zu einem Hexenprozess gekommen zu sein, und zwar in Bludenz gegen eine Frau aus dem Montafon. Fünf Jahre später prozessierte man in Feldkirch gegen vier Frauen aus Altenstadt, denen ihr Ruf schließlich das Leben kostete. In Bludenz wurden damals drei Frauen hingerichtet, nachdem sie ein auswärtiger Hexenspezialist der Wasserprobe unterzogen hatte.
1585 verbrannte man eine Dornbirnerin als Hexe; 1586 und 1588 fanden in Bludenz Verfahren gegen vier Klostertaler(innen) statt, die mit einer Hinrichtung endeten.
Seit 1595 steuerten die von den Untertanen geforderten Hexenjagden in allen Herrschaften ihrem zweiten Höhepunkt zu, der sich zeitlich in auffallender Weise mit einer Spitze der Verfolgungen in weiten Gebieten Mittel- und Westeuropas deckt. Zusammenhänge mit großräumigen Agrarkrisen sind unverkennbar.
In der Herrschaft Feldkirch lieferten verschiedene Vorgänge seit 1597 eine Reihe von Anlässen zu erbittert geführten Streitigkeiten zwischen Teilen der Bevölkerung und den Amtleuten. Vor allem in Dornbirn kam es zum massiven Versuch der Neutralisierung oder Umgehung der landesfürstlichen Gerichtsgewalt durch dörfliche Ausschüsse, die Verhöre und Folterungen ihren Interessen gemäß zu steuern beabsichtigten. Die dortigen Hexenprozesse bereiteten der Feldkircher Behörde ständig Schwierigkeiten. Entweder sie kam dem Verfolgungsbedürfnis eines Großteils der Bevölkerung nach und verstieß dabei gegen Rechtsvorschriften oder finanzielle Beschränkungen der Regierung, oder sie reizte die Untertanen durch eine rechtlich stark abgesicherte, verfolgungshemmende Vorgangsweise permanent zu verbitterten aufstandsartigen Reaktionen. Der Zwiespalt, in dem sich die Feldkircher Amtleute befanden, führte dazu, dass einerseits zahlreichen Personen das Leben gerettet wurde, andererseits aber fast alle bekannten Hinrichtungen in den Dornbirner Hexenjagden um 1600 in Verfahren erfolgten, die von der Innsbrucker Regierung als problematisch gerügt wurden.
Im Juni 1597 fand in Bludenz der größte bekannte Hexenprozess im Oberland statt, der fünf Frauen das Leben kostete. Im darauffolgenden Herbst wurde dort noch ein Mann verbrannt. 1604 richtete man abermals zwei Frauen hin.
Zur umfangreichsten Prozessserie in der vorarlbergischen Geschichte kam es im Jahr 1609 in Bregenz. Von April bis Juli wurden dort 16 Personen aus der umliegenden Region als Hexen oder Hexer verbrannt. Am Beginn dieser Verfahren stand offensichtlich die Verhaftung des Segners und Wanderhändlers Melch Schnell aus Ammenegg im Gericht Dornbirn, welche die Innsbrucker Regierung schon 1602 empfohlen hatte.
Das Jahr 1615 bildete den zweiten Höhepunkt der Bregenzer Hexenverfolgungen. Damals wurden abermals zehn Personen abgeurteilt. Aus der Zeit kurz danach sind Aktenbruchstücke einer Untersuchung gegen zwei Frauen aus Alberschwende erhalten, die einander der Hexerei bezichtigten.
Der Fall des Hohenemsers Michel Keckhlin aus dem Jahr 1622 stellt den einzigen Hexenprozess in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg dar, der unmittelbar als Ausdruck obrigkeitlicher Sozialdisziplinierung betrachtet werden kann. Bezeichnenderweise war Keckhlin gleichzeitig die einzige nicht-österreichische, wenn auch nicht eigentlich landfremde Person, gegen die im Zuge der Hexenverfolgungen in den vier Herrschaften vor dem Arlberg je verfahren wurde.
Bei zahlreichen von den Untertanen erhobenen Hexereianschuldigungen wirkten die Behörden zurückhaltend und mäßigend. Wo aber wie im Fall der Katharina Zwiselerin aus Scheffau im Jahr 1626 zudem durch eine beeidigte Hebamme Indizien des Kindsmords vorgebracht wurden, griff die Obrigkeit auch bezüglich Hexerei hart durch.
Während in weiten Gebieten des deutschsprachigen Raums um 1630 eine besonders auffallende Konzentration der Hexenverfolgungen registriert wird, sind in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg für die gesamte Zeit des Dreißigjährigen Krieges außer den beiden letztgenannten Fällen "nur" zwei weitere Hinrichtungen belegt.
Im Gegensatz zum Bregenzer Raum, wo die gerichtlichen Hexenverfolgungen nach 1615 nicht ganz abgebrochen waren, scheint der Süden des heutigen Bundeslandes Vorarlberg nach dem Bludenzer Prozess von 1604 von weiteren Hexenprozessen verschont geblieben zu sein. Dennoch wurden auch hier weiterhin Frauen und Männer als Hexen oder Hexer verdächtigt und ausgegrenzt. Im Jahr 1642 sollte der Bludenzer Vogteiverwalter, ungeachtet aller gesetzlichen Bestimmungen, sogar durch Druck auf seine Person zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen eine Bürserbergerin gezwungen werden, die von einer besessenen Frau als Hexe in Verruf gebracht worden war.
Um 1640 zeichnet sich insgesamt in den erhaltenen Quellen der Beginn einer dritten Konzentration der Hexenverfolgungen in den Herrschaften vor dem Arlberg ab. Dabei kam es nach den vorliegenden Quellen nur noch in der Stadt und in der Herrschaft Feldkirch, wo die Behörden über die größte Selbständigkeit gegenüber der Regierung in Innsbruck verfügten, zu Hinrichtungen. Die letzten dokumentierten Todesurteile im Rahmen von Hexenprozessen fällte 1651 der Feldkircher Vogt Karl Friedrich von Ems über acht Frauen aus dem Gericht Rankweil-Sulz. In Bregenz verstarb im selben Jahr eine alte Frau während eines solchen Verfahrens.
In den Jahren 1656/57 fand hier schließlich der letzte nachweisbare Hexenprozess in den vorarlbergischen Herrschaften statt, der für sämtliche Angeklagte mit einem Freispruch endete. Im folgenden Jahrzehnt waren die Behörden jedoch immer wieder mit weiteren Versuchen, Hexenprozesse einzuleiten, konfrontiert.
In der reichsunmittelbaren Grafschaft Hohenems wurde zwischen 1649 und 1653 gegen 24 Personen wegen Hexerei verfahren. Dort und im Reichshof Lustenau fanden 1677 die letzten Hexenprozesse auf dem Boden des heutigen Vorarlberg statt. In Hohenems kosteten sie Maria Gasserin, genannt Schetterin, Barbara Thurnherin und Barbara Wötzlin das Leben. In Lustenau wurde Trina Brunnerin, eine in Lustenau verheiratete Schweizerin, zum Tod verurteilt.
Das letzte bekannte Vorarlberger Opfer der Hexen- und Zaubereiprozesse war der aus Frastanz stammende Gerold Hartman, Kaplan in Schaan, der in Chur und Mailand als Zauberpriester inquiriert wurde. Nach drei Jahren Haft konnte er trotz Freispruchs und Wiedereinsetzung 1682 seine Stelle nicht wieder antreten, da die päpstliche Entscheidung zu seinen Gunsten in der Grafschaft Vaduz nicht anerkannt wurde.
Für das relativ frühe Ende der Hexenverfolgungen in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg hatte sich vor allem die Zugehörigkeit zum habsburgischen Territorialkomplex sowie die damit verbundene Verwaltung durch landesfürstliche Vögte als maßgeblich erwiesen. Die letzten "erfolgreichen" Hexenprozesse in Vorarlberg fanden entweder in reichsfreien Gebieten oder in Territorien statt, in denen die Innsbrucker Regierung über weniger Einfluss verfügte. Wie ihre Vorgangsweise in Tirol belegt, lehnte diese jedoch nicht grundsätzlich Hexenverfolgungen ab. Zahlreiche Injurien zeugen auch davon, dass von Seiten der Vorarlberger Untertanen weiterhin ein starkes Bedürfnis nach Verfolgungen von vermeintlichen Hexen bestand. Allerdings fand sich seit den fünfziger Jahren zwischen den verschiedenen Interessengruppen kein Konsens über die Vorgangsweise mehr.
Insgesamt kamen in den österreichischen Herrschaften vor dem Arlberg in den 130 Jahren zwischen 1528 und 1657 mindestens 166 Personen als Hexen oder Hexer vor Gericht. Etwa zwei Drittel der Angeklagten in Hexenprozessen wurden zum Tod verurteilt. Zumindest 105 Menschen kosteten die Prozesse das Leben. Der Anteil der Frauen belief sich dabei auf ungefähr 80 Prozent.
Diese Konzentration des Hexenwesens auf das weibliche Geschlecht hing auch damit zusammen, dass im Rahmen der alltäglichen Konfliktstrategien eine Bezichtigung von Frauen als Hexe das Gegenstück zur Ketzerei- bzw. Sodomieanschuldigung bei Männern darstellte. Auch galten Männer stärker bei heilenden und bannenden Anwendungen der Volksmagie, Frauen jedoch eher im Bereich des Schadenzaubers als vertreten.
In den Geständnissen der Angeklagten standen die vermeintlich zauberischen Schädigungen im Vordergrund. Von der Satansverehrung der theologischen Hexenvorstellung sind nur Ansätze dokumentiert. Statt dessen lassen sich sowohl in den Prozessunterlagen als auch im volksmagischen Umfeld der Hexenverfolgungen Denkmuster feststellen, die an nicht-christliche Verbindungen zur Totenwelt und Fruchtbarkeitsvorstellungen etwa der friaulischen Benandanti erinnern.
Literatur
Manfred Tschaikner, "Damit das Böse ausgerottet werde" - Hexenverfolgungen in Vorarlberg im 16. und 17. Jahrhundert. Bregenz 1992 (= Studien zur Geschichte und Gesellschaft Vorarlbergs 11).
Ders., Magie und Hexerei im südlichen Vorarlberg zu Beginn der Neuzeit. Konstanz 1996.
Der.: Die frühneuzeitliche Hexenverfolgung in Vorarlberg - eine vergleichende Übersicht. In: Montfort 4 (1995), S. 287-302.
Ders.: Die Hexenverfolgung in den Herrschaften Feldkirch und Neuburg um die Mitte des 17. Jahrhunderts. In: Montfort 49 (1997), S. 114-119.
Ders.: Landammann Kaspar Erhart und die Bregenzerwälder Hexenverfolgungen in der Mitte des 16. Jahrhunderts. In: Montfort 50 (1998), S. 87-90.
Ders.: Die Bregenzer "Spiegelfechter" und die erste Vorarlberger "Hexe". In: Montfort 51 (1999), S. 176-179.
Siehe auch folgende Artikel:
Liechtenstein, Fürstentum - Hexenverfolgungen von Manfred Tschaikner
Empfohlene Zitierweise
Tschaikner, Manfred: Vorarlberg - Hexenverfolgungen. Aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller u. Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/1632/
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Erstellt: 15.02.2006
Zuletzt geändert: 09.06.2006
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