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Hexenverfolgungen Liechtenstein, Fürstentum 

Manfred Tschaikner  

02.04.01 

Das heutige Fürstentum Liechtenstein bestand in der Frühen Neuzeit aus der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg, die ein Landesherr in Personalunion regierte (1507-1613 Grafen von Sulz, 1613-1699 Grafen von Hohenems). Beide Territorien verfügten über die Hochgerichtsbarkeit. Dennoch führten die vom Volk gewählten Landammänner und ihre Gerichtsleute zumindest die Hexenprozesse der siebziger und achtziger Jahre des 17. Jahrhunderts nicht selbständig, sondern zusammen mit den herrschaftlichen Beamten vor dem Hofgericht in Vaduz unter Vorsitz des Landvogts.  

Wie in vielen anderen Regionen fanden in der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schellenberg am Ende des 16. Jahrhunderts, in den dreißiger Jahren und in der Mitte des 17. Jahrhunderts Hexenprozesse statt. Den quantitativen Höhepunkt der gerichtlichen Verfolgung, die von den Ständen massiv gefordert worden war, erlebten die beiden Territorien von 1648 bis 1651: Damals wurden etwa 100 Personen hingerichtet. Danach kam es wieder in den sechziger Jahren zu Gerichtsverfahren, in deren Gefolge man mindestens neun Personen als Hexen und Hexer verbrannte. Nachdem weiter belastende Aussagen gesammelt worden waren, fanden zu Beginn des Jahres 1678 neuerlich Prozesse statt. Über diese Gerichtsverfahren ist wie über die vorherigen nur wenig bekannt. Erst für die letzte Phase der Hexenverfolgungen um 1679/80 liegen genauere Quellen vor.  

Im Frühjahr 1679 führte Landvogt Dr. Romaricus Prügler von Herkelsberg in der Grafschaft Vaduz Hexenprozesse, die 20 Personen das Leben kosteten. Obwohl das Gericht die Fälle vor dem Beginn der Verfahren vorschriftsgemäß einem Juristen, nämlich Dr. Thomas Welz in Lindau, zur schriftlichen Begutachtung vorgelegt hatte, stießen die Prozesse, die Vaduz-Schellenberg im weiten Umkreis in einen schlechten Ruf als "Hexenland" brachten, bald auf breiten Widerstand. Als Graf Ferdinand Karl von Hohenems letztlich einwilligte, die Prozessunterlagen zur rechtlichen Überprüfung an eine Universität zu übersenden, fanden die gerichtlichen Hexenverfolgungen durch die Flucht des Landvogts ein abruptes Ende.  

Der Konflikt um die Verfahren des Jahres 1679 wurde dadurch beigelegt, dass der hoch verschuldete Landesherr den Ständen zur Verzinsung und Abzahlung ihrer Kredite unter anderem sämtliche Herrschaftseinkommen überließ. Auch die Einnahmen aus künftigen Hexenprozessen fielen nun an die ständische Kasse. Unter diesen Voraussetzungen wandelten sich einstige Kritiker zu Befürwortern neuer Verfolgungen. Gegen die Hexenprozesse des Jahres 1680 unter Landvogt Joseph Andreas Walser aus Feldkirch, die insgesamt 25 Personen das Leben kosteten, sind im Gegensatz zum Vorjahr keine Proteste von Seiten der Stände mehr bekannt. 

Wurden 1679 noch zu 75 % Männer hingerichtet, dominierten im Jahr danach die weiblichen Delinquenten mit 59 %; ihr Anteil hatte sich somit mehr als verdoppelt. Das Ende des ständischen Widerstands gegen die Hexenprozesse war also auch mit einer stärkeren Verlagerung der Verfolgungen auf das weibliche Geschlecht verbunden.  

Den ersten Schritt zur Unterbindung weiterer gerichtlicher Hexenverfolgungen unternahm Maria Eberlin von Planken, nachdem ihr eine abenteuerliche Flucht aus dem Gefängnis im Schloss Vaduz gelungen war. Sie schaltete einen Feldkircher Notar ein. Bald darauf wurde der Triesner Pfarrer Valentin von Kriss vor Ort gegen die Hexenprozesse aktiv. Durch einen Einspruch bewahrte er im Dezember 1680 eine Frau aus seiner Pfarre vor der Verbrennung. Kurze Zeit später wandten sich der Pfarrer und fünf weitere Personen, die wegen der Hexenverfolgungen aus der Grafschaft Vaduz geflohen waren, auf Vermittlung der Innsbrucker Regierung in zwei getrennten Memorialen an den Kaiser. Darin schilderten sie die unrechtmäßige Vorgangsweise bei den Prozessen und baten um deren Abstellung.  

Diese Eingaben belasteten den Grafen in einer bereits bedenklichen politischen Lage. Bald wurde ihm die Fortsetzung der Inquisitionen und der Prozesse verboten. Eine vom Kaiser eingesetzte Kommission unter Leitung des Kemptener Fürstabts Rupert von Bodman übersandte die Gerichtsakten an die juristische Fakultät der Universität Salzburg, die 1682 in einem Rechtsgutachten sämtliche Prozesse der Jahre 1679 und 1680 erwartungsgemäß für rechtswidrig und somit für ungültig erklärte. Zu diesem Ergebnis gelangte der Rechtsgutachter Dr. Johann Baptist Moser vor allem dadurch, dass er - anders als der vom Vaduzer Gericht konsultierte Lindauer Jurist - die verschärften Verfahrensformen, die dem Ketzerprozess nachgebildet waren und die rechtliche Basis der meisten Hexenprozesse bildeten, ablehnte und die Auffassung vertrat, dass man sich auch bei den Vaduzer Fällen an die gewöhnlichen Prozessregeln hätte halten müssen.  

Nach weiteren Schwierigkeiten auch im Zusammenhang mit den Hexenprozessen wurde dem Grafen 1684 die Kriminaljurisdiktion aberkannt. Da er die Tätigkeit der kaiserlichen Kommission stark behinderte, ließ ihn der Fürstabt bald darauf gefangen nehmen und nach Schwaben bringen, wo er 1686 verstarb. 

Mit der Ungültigkeitserklärung der Prozesse und dem Verbot neuer Verfahren war der Konflikt zwischen den Anhängern und den Gegnern der Hexenverfolgungen jedoch noch lange nicht beigelegt. Es kam zwar zu keinen Prozessen mehr, weitere Verdächtigungen und Agitationen zu unterbinden, erwies sich aber zeitweise als sehr schwierig. Die alten Gegensätze in der Bevölkerung fanden schließlich ihre Fortsetzung in der generationenlangen Feindschaft zwischen den Familien der Opfer und den Sippen der ehemaligen Ankläger oder Denunzianten, die man bis ins ausgehende 20. Jahrhundert als "Tobelhocker" ächtete. 

Das quantitative Ausmaß der Hexenprozesse wurde in der Literatur lange überschätzt. Insgesamt kann man etwa von 200 Hinrichtungen ausgehen. Dennoch unterschieden sich die Gerichtsverfahren nach der Mitte des 17. Jahrhunderts von gleichzeitigen Verfolgungen in anderen Regionen nicht nur durch die schwerwiegenden politischen Folgewirkungen, sondern auch - bezogen auf die geringe Einwohnerzahl der Territorien - durch eine außergewöhnlich hohe Intensität. In Vaduz-Schellenberg fehlten die verwaltungstechnischen Hürden, die in den großräumigen Herrschaftskomplexen der Willkür und Fehlentscheidungen lokaler Obrigkeiten bei den heiklen Hexereiverfahren entgegenwirkten. 

Im Gegensatz zum finanziellen Interesse der Obrigkeit an den Prozessen wurde das massive Verfolgungsbedürfnis der Bevölkerung, welche die vermeintlichen Verursacher ihrer Nöte auszurotten trachtete, lange Zeit zu wenig betont. Bei der Beurteilung der Rolle, welche die Geistlichkeit spielte, muss neben der segensreichen Tätigkeit des Triesner Pfarrers auch die wichtige Funktion etwa der Landgeistlichen sowie der Kapuziner bei der Verbreitung und Bestärkung des Hexenglaubens berücksichtigt werden.  

Die Konflikte um die aufgehobenen Hexenprozesse mündeten in einen breiteren Widerstand der Untertanen gegen die Misswirtschaft sowie Unfähigkeit des Landesherrn und trugen nicht unwesentlich dazu bei, dass sich die Finanzkrise zur Herrschaftskrise entwickelte, die zum Übergang der Territorien von den Grafen von Hohenems an das Haus Liechtenstein führte. 

Literatur 

Seger, Otto: Der letzte Akt im Drama der Hexenprozesse in der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg. In: Otto Seger, Peter Putzer: Hexenprozesse in Liechtenstein und das Salzburger Rechtsgutachten von 1682. St. Johann i. P.- Wien 1987 (= Schriften des Instituts für Historische Kriminologie 2), S. 47-114. 

Tschaikner, Manfred: "Der Teufel und die Hexen müssen aus dem Land ...". Frühneuzeitliche Hexenverfolgungen in Liechtenstein. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 96 (1998), S. 1-197.  

Ders.: Die Feldkircher Jesuiten, das nächtliche Landleben und die Hexenverfolgungen. In: Montfort 51 (1999), S. 337-339. 

 

Empfohlene Zitierweise

Tschaikner, Manfred: Liechtenstein - Hexenverfolgungen. Aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller u. Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/1621/

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Erstellt: 15.02.2006

Zuletzt geändert: 15.02.2006