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Hexenverfolgungen in der Residenzstadt Detmold 

Ingo Koppenburg 

1. Juli 2007 

 

In der lippischen Residenzstadt Detmold trugen die aus den sozialen Beziehungen der Verfolgenden und Verfolgten entstandenen alltäglichen Konflikte erheblich zur rasanten Ausbreitung des Hexenwahns bei. Die Aussagen von inhaftierten Kindern zeigen, dass sie nicht nur Opfer, sondern auch bei der Verbreitung von Verdächtigungen aktiv waren.

Die Stadt Detmold 

Detmold, zu Beginn des 17. Jahrhunderts die kleinste und unbedeutendste lippische Stadt, erreichte in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts als Residenz eine er­hebliche Aufwertung und zugleich einen rasanten Bevölkerungsanstieg. Acker­bürger und Leineweber bildeten die umfangreich­sten Bevölkerungsgruppen innerhalb der Bürgerschaft. Der Han­del hatte im Gegensatz zur Nachbarstadt Lemgo nur marginale Be­deutung.

Während dort der Rat die Blutgerichtsbarkeit be­saß, war der Einfluss des Landesherrn auf die Recht­sprechung in Detmold unmittelbar zu spüren. Die Hexen­prozesse wurden daher vor den landesherrlichen Gerichten ausgetragen und auch im Stadtrat war der Landesherr durch seine Beamten zunehmend vertreten.

Infolge des Dreißigjährigen Krieges kam es in Det­mold zum drastischen Zuzug ländlicher Unterschich­ten, der die alteingesessenen Bürger zuse­hends verun­sicherte und damit zu großer sozialer Instabilität in der Stadt führte. Die soziale Mobilität in der Re­sidenzstadt war jedoch trotz des erheblichen Bevölke­rungszuwachses gering und nur wenige Neusied­ler er­warben die Bürgerrechte.

Konfliktbereiche und Verfolgungswellen im Stadtgebiet 

Anschuldigungen der Ausübung von Schadenszauber und Magie sind Ausdruck sozialer und politischer Konflikte. Wichtig erscheint daher die Frage, welche Konflikte zwischen welchen Personen und Gruppen im Stadtgebiet ausgetragen wurden und unter welchen Bedingungen diese Auseinandersetzungen in Hexereianklagen umschlagen konnten. Der Ursprung der Differenzen lag in den verschiedenen sozialen Bindungen zwischen den Angeklagten und den „Opfern“ zum Beispiel: im gemeinsamen Wohnen, in der Nachbarschaft, in der Verwandtschaft, in der Kirchengemeinde oder in ökonomischen und herrschaftlichen Abhängigkeiten. Eine Typologie der Konflikte lässt sich in individuelle und gesellschaftliche Auseinandersetzungen teilen. Unter die indivi­duellen Konflikte fallen etwa Familien- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ehever­sprechungen so­wie Selbstbezichtigungen. Die gesellschaftlichen Kon­flikte umfassen abweichendes Verhal­ten, Schichtkonflikte und natürlich die politischen Prozesse. Während die individuellen Kon­flikte nur die Auseinandersetzungen innerhalb der Bürgerschaft widerspiegeln, deuten die gesellschaftlichen Konflikte auf eine stärkere Beteiligung der Obrigkeit bei den Verfolgungen hin.

1599 kam es in Detmold zu Prozessen aufgrund abweichenden, gesell­schaftlichen Verhaltens. Dies ist jedoch nicht als Versuch obrigkeitlicher Kontrolle oder Diszipli­nierung zu interpretieren, sondern erscheint in Zei­ten häufiger Konfessionswechsel als Ausdruck gesteigerter Sensibilität für religiös-magische Handlungen und als Folge gegenseitiger kollektiver Beobachtung innerhalb der Bevölkerung.

1653/54 entsprangen die Prozesse einem starken Kon­kurrenzdruck und Abgrenzungszwang der Alteingesesse­nen gegen Neubürger. Abweichendes Verhalten und das typi­sche Hexenbild hatten in dieser Verfolgungsphase noch eine erhebliche Funktion. Durch das Scheitern des Prozesses gegen Anna Maria Tintelnot brach diese Pro­zesswelle ab.

1657-1661 waren äußere Einflüsse und Aussagen inhaf­tierter Kinder der Auslöser der Verfolgungswelle. Ab­weichendes Verhalten und Schadenszauber wa­ren dagegen nur zu Beginn dieses Verfolgungszeitrau­mes von Bedeu­tung. Besagungen wurden im Verlaufe dieser Verfolgungen immer wichtiger, während der Schadenszauber bei vielen Anklagen gänzlich entfiel. Der Familienstreit und mit sekundärer Bedeutung der Nachbarschaftsstreit waren die dominanten Konfliktty­pen dieser Periode. So spielten Verwandte in zehn von neunzehn nachweisbaren Fällen, sowohl in der Prozesseinleitung, als auch bei der Verurteilung eine dominante Rolle. In Detmold traten die verschiedenen familialen Kon­flikte nie isoliert zwischen nur zwei Familienmitgliedern auf. Vielmehr bezogen im Verlauf der entstandenen Spannungen die meisten anderen Angehöri­gen und Nachbarn Stellung.  

In den zehn Prozessen, denen ein Familienkonflikt zu­grunde lag, traten direkte Blutsverwandte nur viermal als Belastungszeugen auf, während drei dieser Pro­zesse gegen eingeheiratete Familienmitglieder geführt wurden. Insgesamt finden sich elf nicht blutsverwandte Familienmitglieder (Schwager, Schwägerin, Stiefkinder, Stiefeltern und Schwiegereltern) als Hauptbelastungszeugen wieder. 

Daher ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass Witwen oder Witwer unter den Angeklagten in Hexenprozessen deutlich überrepräsentiert waren. Unter den zehn Angeklag­ten, die durch Familienstreitigkeiten belastet wur­den, befanden sich zwei unverheiratete, drei verhei­ratete und fünf verwitwete Personen. Im Verhältnis zur Anzahl aller Prozesse stellen Witwen und Witwer etwa die Hälfte aller Angeklagten. Witwen hatten als Eingeheiratete besonders wenig Unterstützung inner­halb des Familienverbandes. Die latent vorhandenen Probleme brachen häufig nach dem Tod des Ehemannes offen aus. Dabei entfiel die vorher geübte Zurückhaltung gegenüber der nicht-biologischen Verwandtschaft und die jahrelang angestauten feindseligen Gefühle wurden öffentlich artikuliert. Gerade diese lang­fristige Unterdrückung feindlicher Gefühle aufgrund der Rücksichtnahme und der hohen Loyalität in Primär­gruppen intensivierte Auseinandersetzungen, wenn sie dann offen ausbrachen. Denn infolge der en­geren Interaktion und Abhängigkeit der einzelnen Gruppen­mitglieder war in den entstehenden Streitig­keiten die gesamte Persönlichkeit einbezogen.

Politische Prozesse fanden außer im Jahre 1666 im un­tersuchten Gebiet nicht statt. 1669 kam es trotz er­heblichen Widerstandes des landesherrlichen Gerichtes nur aufgrund massiver Selbstbezichtigung zu einem späten Prozess. 

Die unvermeidlichen Konflikte in einer Gesellschaft, die aus den täglichen zwischenmenschlichen Beziehun­gen resultierten, wurden im Hexenprozess direkt durch Vorwürfe, Gewalt oder auf dem institutionellen Wege als Hexereianklagen gelöst. 

Diese Anklagen waren weder zufällig noch willkürlich, sondern traten bei bestimmten Voraussetzungen und so­zialen Beziehungen ein und trugen dazu bei, lange Zeit unterdrückte Aggressivität und Spannungen zu entladen. Dabei wurden Individualkonflikte durch Einbeziehung von Verwandten und Nachbarn zu einer Sache der Allgemeinheit. 

Der Versuch des frühmodernen "Staates", sein Machtmonopol durchzusetzen und durch die Institutionalisierung von Konflikten und Konfliktlösungen (Ver­ordnungen, Gerichte, Waffenbeschränkungen etc.) di­rekte Aggressionen zu vermeiden, hatte auch auf die Hexenverfolgungen in Detmold Auswirkungen. Die Kanalisierung offener und direkter Aggressionen trug erheblich zur Konflikteskalation bei. Die Hexereiverfahren als institutionalisierte Konfliktformen führten im untersuchten Gebiet nicht zu einem Abbau gesellschaftlicher Spannungen sondern vermehrt zu neuen Konflikten in Form von Besagungen, Gerüchten, Beschimpfungen, Ehrverletzungen etc.

Andererseits wäre ein Modell, welches den Prozess der rechtlichen Modernisierung im 17. Jahrhundert nur als Prozess der obrigkeitlichen Akkulturation und Ge­waltmonopolisierung auffasst, zu simpel. Gerade die gerichtlichen Instanzen beteiligten sich an der Hexenverfolgung im untersuchten Stadtgebiet nur äußerst zögerlich. Durch ihre Existenz verhinderten sie die Selbstjustiz und schränkten die Verfolgungsbereitschaft der städ­tischen Bevölkerung weitgehend ein.

Stadt-Land Vergleich: 

Der an Detmold beabsichtigte Vergleich städtischer und ländlicher Hexenverfolgungen bringt einige erstaunliche Erkenntnisse. Detmold, in den Quellen des 17. Jahrhunderts noch als „klägliches Nest“ bezeichnet, blieb trotz rapider Bevölkerungszunahme nach dem Dreißigjährigen Krieg und dem Wandel zur Residenzstadt, im gesamten Jahrhundert eine Stadt der Ackerbürger und Leineweber. Deshalb sind die Unterschiede ländlicher und städtischer Verfolgungen in Lippe keineswegs so groß wie vorher angenommen. Auch innerhalb der Stadt wurden die Verfolgungen nicht rational funktionalisiert; auch hier unterschieden sich die magischen Vorstellungen nur geringfügig von denen der ländlichen Bevölkerung in Lippe. Dennoch lassen sich einige Unterschiede und Gemeinsamkeiten festmachen: 

1. In den frühen Hexereibeschuldigungen wird die Verunsicherung der städtischen Bevölkerung durch den Zuzug ländlicher Bevölkerungsgruppen offensichtlich.

2. In den städtischen Verfahren spielten verwandtschaftliche Konflikte eine größere Rolle als die von nachbarschaftlichen Spannungen getragenen ländlichen Verfolgungen in der Grafschaft.

3. Der Anteil von Männern und Frauen unter den Opfern ist in der Stadt und auf dem Land etwa gleich hoch.

4. Die ländliche Bevölkerung bediente sich im Verlauf der Hexereibeschuldigungen in weitaus größerem Umfang magisch-ritualisierter Handlungen und tradierter Rechtsvorstellungen (zum Beispiel: Ersatz- oder Kampfwasserproben bei ländlichen Verfolgungen in Lippe) als die Stadtbewohner.

5. Während in Detmold die Hexenprozessopfer auffallend oft schon vorher in Niedergerichtsverhandlungen verwickelt waren, scheint dies bei den ländlichen Verfolgungen nicht der Fall gewesen zu sein.

Bei Betrachtung der Verfolgungen in Detmold fallen mehrere Verhaltensweisen der Beteiligten auf, die als gesellschaftliche Voraussetzungen und strukturelle, anthropologische Determinanten der Hexereibeschuldigungen gelten können. So diente der städtische Klatsch als Informationsaustausch über magische Themen bis sich dies allgemeine Gerede zu einem bestimmten Gerücht über Verdächtige verdichtet hatte. Verfluchungen bzw. Hexereivorwürfe wurden dann häufig im Zustand erhöhten Alkoholkonsums ausgesprochen. Dieser Zusammenhang zwischen dem häufig affektiven Sozialverhalten und den Hexereianschuldigungen in der frühen Neuzeit ist noch nicht annähernd aufgearbeitet.

Kinder in Detmolder Prozessen 

Die Bedeutung der Aussagen von Kindern für die Detmolder Hexenverfolgungen wird in der Prozessaussage eines Zeugen „...und hetten es die Kinder uff der gaßen geredet“ deutlich.

Kinder waren in den Prozessen sowohl als Opfer wie auch als Zeugen zahlreich zu finden.  

Die über zwei Jahrzehnte andauernde Inhaftierung von über 50 Kindern in einem zum Gefängnis umgebauten Gasthaus in Detmold hatte erhebliche Auswirkungen auf die Verfolgungen in der Residenzstadt. Auslösend für die Internierungen waren die Beschuldigungen in der Urgicht des Lehrers Herman Beschorn aus Lemgo im Jahr 1653. Zusätzlich wurden vorwiegend diejenigen Kinder inhaftiert, deren Eltern in vorherigen Hexenprozessen angeklagt worden waren.  

Der Zugriff auf die Kinderaussagen ist durch die Son­derstellung des Hexereiprozesses, als Strafverfahren ohne realen Straftatbestand, erklärbar. 

Die Bedeutung der Kinderaussagen war besonders in den Detmolder Familienkonflikten der zweiten Verfolgungs­welle ab 1657 erheblich. So lassen sich dort fünf Verfahren finden, die maßgeblich durch die Schilde­rungen von Heranwachsenden oder von den Berichten des Schulmeisters Heinrich Henckhausen, der für die Über­wachung und Erziehung der Kinder verantwortlich war, getragen wurden.

Während der Haftzeit wurden die Jugendlichen zu weiteren Denunziationen gegen Erwachsene und Gleichaltrige ge­trieben. Eine Eigendynamik erwuchs nach der Inhaftierung der Kinder, die sich in einer erhöhten Fabulations- und Denunziationsbereitschaft der Inhaftierten äußerte. Ihre Aussagen wurden, aufgrund einer keineswegs lückenlosen Isolation und Überwachung im Gasthaus, auch außerhalb des Gefängnisses aufgegriffen und trugen so erheblich zur weiteren Verschlechterung des sozialen Klimas innerhalb der Stadt bei.

Die Aussagen der Heranwachsenden sind dabei nur zum Teil durch den physischen und psychischen Druck in der Inhaftierung erklärbar. Das jeweilige Alter des/der Angeklagten ist für eine Interpretation der „freiwilligen“ Aussagen zu berücksichtigen. Kindlicher Mitteilungsdrang, "Aufschneiderei", sowie die kindliche Erlebnis-, Phantasie- und Spielwelt sind dabei wichtige Voraussetzungen für das Verständ­nis der zahlreichen Selbstbezichtigungen unter den Heranwachsenden.

Nicht rationale oder humanitäre Gründe beendeten dabei die Inhaftierungspraktiken, sondern die permanenten Pro­bleme der Finanzierung.  

Literatur 

Ingo Koppenborg, Die soziale Funktion städtischer Hexenprozesse. Die lippische Residenzstadt Detmold 1599 – 1669, in: Gisela Wilbertz / Gerd Schwerhoff / Jürgen Scheffler (Hg.), Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich, Bielefeld 1994, S. 183-198. 

Ingo Koppenborg, Hexen in Detmold. Verfolgungen in der lippischen Residenzstadt 1599 – 1669, Bielefeld 2004.

Rainer Walz, Hexenglaube und magische Kommunikation im Dorf der Frühen Neuzeit. Die Verfolgungen in der Grafschaft Lippe, Paderborn 1993. 

Empfohlene Zitierweise

Koppenburg, Ingo: Detmold - Hexenverfolgungen. Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller und Jürgen-Michael Schmidt, in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/5115/

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Erstellt: 25.06.2007

Zuletzt geändert: 10.07.2007

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