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Siegel (lat. Sigillum ist eine Diminutivform von Signum) und Stampiglien (Amtsstempel) 

 

Abdruck einer spiegelverkehrt geprägten oder geschnittenen Form (Typar, Petschaft, Stempel) in eine weichgemachte, sich erhärtende Masse (Wachs, Metalle, Lack), das auf Schriftstücke aufgebracht oder angehängt wurde. Als neuere Sonderformen des Siegels treten noch die Blindprägung und der Farbstempel hinzu. 

Um seine Funktionen als  

  • Erkennungszeichen (Ausweis),  

  • Verschlussmittel (Schutz vor Kenntnisnahme durch Unbefugte und vor Verfälschungen) 

  • Mittel urkundlicher Beglaubigung (Beweis einer Willenserklärung des Siegelinhabers und Bezeugung der Handlung eines Dritten) 

zu erfüllen, muss das Siegelbild einerseits einmalig sein, eine bestimmte Persönlichkeit bezeichnen und darf andererseits nur von dieser (juristischen oder natürlichen) Person geführt werden. Deshalb ist es auch notwendig, Siegelverbrechen (Siebelanmaßung, Siegelfälschung) mit empfindlichen Strafen zu belegen. 

In unserem Kontext interessiert das Siegel vor allem als => Beglaubigungsmittel für Schriftstücke. Schon in der Antike bekannt, wurde es seit dem allgemeinen Verfall der römischen Kultur ein wichtiges Beglaubigungsmittel im Mittelalter, da mit dem Rückgang der Schriftlichkeit auch ein flüssiger, individueller Duktus der Handschrift verloren ging und somit die Handschrift als Beglaubigungsmittel nicht mehr taugte. Ausgehend von der königlichen Siegelurkunde des 8. Jahrhunderts wurde das Siegel zum zentralen Bestandteil des sich seit dem 11./12. Jahrhundert in Mitteleuropa neu entwickelnden Urkundenwesens. Als in der Frühen Neuzeit die Unterschrift erneut an Bedeutung gewann, verdrängte sie das Siegel im Urkundenwesen keineswegs, sondern trat als Beglaubigungsmittel hinzu. Selbst heute, wo das Siegel im Alltag keine Rolle mehr spielt, nutzen es Behörden und Regierungsorgane bei Beurkundung als Beglaubigungsmittel, wenngleich sich Siegelform und -art, wie auch früher schon, verändert haben. 

So wurden häufig bei mittelalterlichen/frühneuzeitliche Vertragsurkunden aus Pergament Siegel (meist Wachs oder Metall) durch Einschnitte oder Lochungen im unteren Rand des Pergaments, das zum Schutz gegen Einreißen umgeknickt wurde (Plica), mittels Pergamentstreifen, Fadenbündel oder Schnüren (Hanf, Wolle, Seide) angehängt. Seit dem 16./17. Jahrhundert setzt sich sukzessive durch, dass bei Unterhändlerinstrumenten die Unterhändler unter oder neben ihren Unterschriften ihr jeweiliges Privat- oder Amtssiegel in rotem oder schwarzem Lack eindrücken. Geschrieben wurde nun meist auf Papier und Papierbögen, die zu einem Kodex zusammengeheftet wurden. Nicht selten wurden die Enden des Fadens, des Bandes oder der Schnur, mit welchen der der Kodex geheftet wurde, unter einem Siegel oder mehren Siegeln durchgeführt und so fixiert (Friedenspräliminarien von Wien, 1606 II 9). => Ratifikationen hingegen wurden weiterhin oft durch Unterschrift und anhängendes Wachssigel (Frankreich, Österreich) oder Metallbullen (Venedig, Vatikan) authentisiert. 

Verfasser: Peter Seelmann 

 

Literatur: 

Schöntag, Wilfried, Siegel, in: Serielle Quellen in südwestdeutschen Archiven. Eine Handreichung für die Benutzerinnen und Benutzer südwestdeutscher Archive, hrsg. von Christian Keitel und Regina Keyler, einzusehen auf der Web-Site:
http://www.uni-tuebingen.de/IfGL/veroeff/digital/serquell/seriellequellen.htm (Stand: März 2005).

Brandt, Ahasver von, Werkzeug des Historikers, 13. Aufl., Berlin 1993. 

 



Erstellt: 27.07.2006

Zuletzt geändert: 23.08.2006