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Präambel (lat. Praeambulum bzw. praeambulare = vorangehen)
Vorspruch meist in Form einer feierlichen Erklärung am Anfang von Vertragsurkunden, insbesondere völkerrechtlichen Verträgen, Verfassungsurkunden und wichtigen Gesetzen. Sie begründet selbst keine Rechte und Pflichten, enthält aber Hinweise zu Absichten, Motiven und historischem Hintergrund. Ursprünglich geht die Präambel auf die Proemien (gr. Prooimion = urspr. kleiner Hymnus eines großen Epos, später Einleitung/Vorrede zu einer Schrift) der römischen Kaiserzeit zurück, aus denen sich die Motivierungen päpstlicher Dekretalien im 4. und königlicher Urkunden im 8. Jahrhundert entwickelten. Von hieran erscheint im mittelalterlichen Urkundenwesen immer häufiger der Vorspruch als => Arenga, der inhaltlich von der Präambel kaum zu trennen ist.
Der Begriff Präambel wird allerdings von der Geschichtswissenschaft im Zusammenhang mit frühneuzeitlichen Friedensverträgen in einem umfassenderen Sinne gebraucht. Er bezeichnet den gesamten Apparat, der dem eigentlichen Vertragstext vorausgeht und kann => Invocatio, )=> Intitulatio, => Inscriptio, => Arenga, => Promulgatio oder => Narratio umfassen. In diesem Sinne wird die Präambel mit dem vergleichbar, was in der Mediävistik Eingangsprotokoll genannt wird, allerdings angereichert mit Promulgatio und Narratio, die in der mittelalterlichen Urkundenlehre bereits dem vertraglichen Hauptteil (=> Kontext) zugerechnet werden. Nicht all diese Elemente sind jedoch stets gemeinsam in der Präambel zu finden. Form, Inhalt und Funktion von Präambeln hängen vom Vertragstyp ab und verändern sich auch im Laufe der Zeit. So ist zu differenzieren, ob es sich um einen bi- oder multilateralen, rechtsbildenden oder austauschenden, geschlossenen oder für den Beitritt offenen usw. Vertrag handelt. Zudem sind Präambeln mal von einer Partei allein oder einem Vermittler mal von beiden Parteien formuliert worden, weshalb Steiger zwischen Vorspruch für erstere und Präambel für letztere unterscheidet.
Verfasser: Peter Seelmann
Literatur:
Steiger, Heinhard, Vorsprüche zu und in Friedensverträgen der Vormoderne, Vortrag gehalten auf dem Wolfenbütteler Arbeitsgespräch „Kalkül – Transfer – Symbol: Europäische Friedensverträge der Vormoderne“, 15./16. März 2005 (Druck in Vorbereitung).
Treviranus, Hans-Dietrich, Preambel, in: Encyclopaedia of Public international Law, Bd. 3, Amsterdam 1994, S. 1097-1098.
Erler, Adalbert, Präambel, in: HRG, Bd. 3, 1984, Sp. 1848-1850.
Merzenbacher, F. Arenga in: HRG, Bd. 1, 1971, Sp. 217-218.
Ludwig Dischler, Präambel, in: Wörterbuch des Völkerrechts, Hg.: Karl Strupp, Hans-Jürgen Schlochauer, Bd. 2, Berlin 1961, S. 790-791.
Bittner, Ludwig, Die Lehren von den völkerrechtlichen Vertragsurkunden, Stuttgart – Leipzig – Berlin 1924.
Erstellt: 27.07.2006
Zuletzt geändert: 21.08.2006


