| 1. Liberalisierung der Wirtschaft durch die Konstituante |
allgemeiner Wohlstand durch Liberalisierung | Eine allgemeine Verbesserung der ökonomischen Verhältnisse versprachen sich die Mitglieder der Konstituante (verfassungsgebende Nationalversammlung) durch ein umfassendes Liberalisierungsprogramm. Gleichheit - so die Theorie des Wirtschaftsliberalismus - ist die Gleichheit der Chancen: Waren erst die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, so würde der Wettbewerb auf dem freien Markt bald zur Steigerung des allgemeinen Wohlstands beitragen. |
freier Markt | Die Revolution musste bei der Umgestaltung des Wirtschaftssystems keineswegs nur aus sich selbst schöpfen, sondern konnte an Reformen anknüpfen, die unter dem Ancien Régime bereits begonnen oder projektiert worden waren. |
Gewerbe- freiheit | Dazu gehörte die Schaffung eines nationalen Marktes durch die Auflösung von Handelsmonopolen wie z.B. das der Ost-Indien-Kompagnie, die Aufhebung der städtischen und regionalen Zollschranken und die Vereinheitlichung des Maß- und Gewichtssystems. Mit Ausnahme des Getreideexports wurde der Handel gänzlich freigegeben. |
Koalitionsverbot | Die Aufhebung der Zünfte durch das Gesetz d'Allard vom 2. März 1791 sollte überkommene Produktionshemmnisse abschaffen. Um neue Formen berufsständischer Vereinigungen und kollektiver Interessenvertretung - wie sie sich in Streiks und Lohntarifforderungen bereits andeuteten - zu verhindern, erließ die Konstituante mit dem Le Chapelier-Gesetz (14. Juni 1791) im Interesse der unternehmerischen Freiheit ein allgemeines Koalitions- und Streikverbot, das eine Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit beinhaltete. |
Steuerreform | Da die Ungerechtigkeit des Steuersystems nicht nur eine Hauptquelle des sozialen Unmuts in der Bevölkerung war, sondern auch ein Hindernis für ein funktionierendes Wirtschafts- und Finanzwesen, gehörte die Steuerreform zu den dringlichsten Aufgaben. Das komplizierte, von vielfältigen Ausnahmen, regionalen Sonderregelungen und Privilegierungen bestimmte Abgabensystem wurde durch eine allgemeine Grundsteuer auf Immobilienbesitz, Vermögenssteuer und Gewerbesteuer ersetzt. Gestrichen wurde der überwiegende Teil der zahlreichen Verbrauchssteuern wie z.B. die Salzsteuer (gabelle). |
wenig Einnahmen | Die Reform führte aus Sicht der Staatskasse allerdings zunächst nicht zu der gewünschten Sanierung des Haushalts. Mit dem Ausbruch der Revolution hatte die Bevölkerung die Zahlung der Abgaben quasi eingestellt und setzte auch nach der Neuregelung die Praxis der Steuerhinterziehung fort, zumal dem Staat zunächst die organisatorischen und personellen Mittel zur Durchsetzung fehlten. |
Landwirtschaft | Auf dem Agrarsektor waren die Abschaffung der grundherrlichen Rechte und Abgaben sowie die Freiheit des Bodens die entscheidenden Neuerungen. In den Ausführungsbestimmungen erwies sich die gewonnene Freiheit für die ärmeren Bauern und Kleinpächter allerdings als äußerst beschränkt. Für die Ablösung der Naturalabgaben mussten sie den 25-fachen, bei Geldabgaben den 20-fachen Jahresbetrag zahlen, was für viele nicht erschwinglich war. Von der Abschaffung der Feudalität profitierten in erster Linie wohlhabende Großbauern sowie Stadtbürger, die in Grundbesitz investierten. |
Freigabe des Getreidehandels vs. Kontrolle | Ein zentraler Streitpunkt, bei dem die Interessengegensätze von Großbürgertum und Unterschichten zum Tragen kamen, war die Freigabe des Getreidehandels, der traditionell der staatlichen Kontrolle unterworfen war. Bereits frühere Versuche zur Freigabe des Getreidehandels hatten vielerorts Unruhen und Revolten der städtischen und ländlichen Unterschichten provoziert, die ihre Grundversorgung bedroht sahen. Entsprechend schwierig ließen sich die Liberalisierungsvorhaben der Nationalversammlung durchsetzten. Durch Missernten und Krieg hervorgerufene Versorgungsengpässe führten wiederholt zu Teuerungsunruhen und heftigen politischen Kämpfen. Ohne staatliche Eingriffe wie Subventionen und Preisregulierungen war die Lebensmittelversorgung vor allem der großen Städte auch in der Folgezeit nicht möglich. |
| 2. Schuldenkrise und Geldpolitik |
| Das wohl belastendste Vermächtnis des Ancien Régime war ein Schuldenberg von etwa 5 Milliarden Livres. Die ersten Reformmaßnahmen der Nationalversammlung trieben die Ausgaben zudem weiter in die Höhe, während die Einnahmen aufgrund der Steuerausfälle deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben. |
Assignaten | Rasche Abhilfe sollte der Verkauf der verstaatlichten Kirchengüter schaffen. Auf den zu veräußernden Grundbesitz wurden gemäß eines Beschlusses vom 19. Dezember 1789 Schuldscheine ab einem Wert von 1.000 Livres ausgegeben. |
Inflation | Diese sog. Assignaten nahmen immer mehr den Charakter einer Parallelwährung an: Nach gut einem Jahr war das Papiergeld in Stückelungen bis zu 5 Livres erhältlich und diente als alltägliches Zahlungsmittel. Das Verfahren vergrößerte die zirkulierende Geldmenge beträchtlich und zeigte stark inflationäre Wirkung. |
Gewinner und Verlierer | Das Metallgeld verschwand weitgehend vom offenen Markt, Spekulation und Warenhortung waren weitere Folgen. Profitieren konnten die Besitzer von Sachwerten und Boden, das Nachsehen hatten Lohnempfänger, Kapitalrentiers und Produzenten, die ihre Rohstoffe im Ausland erwerben mussten, vom Abnehmer aber in Assignaten bezahlt wurden. Die verheerenden Wirkungen der Inflation verstärkten die Existenzängste breiter Bevölkerungsschichten und ließen die Rufe nach dirigistischen Maßnahmen lauter werden. Insgesamt hatten die unbewältigten Finanzprobleme wesentlichen Anteil daran, dass der Revolution auch lange Zeit keine politische Stabilisierung gelang. |
Einzug der Assignaten | Als die Assignaten nur noch einen Bruchteil ihres Ausgabewertes besaßen, wurden sie im Frühjahr 1796 eingezogen und konnten im Verhältnis 1:30 durch "Territorialmandate" ersetzt werden, welche ihrerseits im darauffolgenden Jahr eingestellt wurden. Insgesamt wurden Assignaten im Wert von circa 45 Mrd. Livres ausgegeben. Dem gegenüber steht eine Schätzung des Gesamtwertes der Nationalgüter auf nur 4-5 Mrd. Livres. |
| 3. Dirigismus der Jakobiner |
Sicherung der Grundversorgung | Unter den Voraussetzungen der anhaltend katastrophalen Wirtschaftssituation - verstärkt durch Krieg und Inflation - versuchte der Jakobiner-Konvent mit zwangswirtschaftlichen Maßnahmen die Grundversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. |
Enragés und Hébertisten | Die nachdrücklichsten Befürworter staatlicher Eingriffe in die Wirtschaft waren die Enragés um Jacques Roux und die Hébertisten, die als politische Spitze der Sansculotten-Bewegung vor allem für die Durchsetzung sozialpolitischer Programme eintraten. Ihre Polemik richtete sich gegen Händler und reiche Bauern, die als "Reiche", "Wucherer" und "Aushungerer des Volkes" beschimpft und für die Versorgungsengpässe in den Städten verantwortlich gemacht wurden. |
Höchstpreisreglungen | Da Knappheit und Inflation die Preise für Grundnahrungsmittel stark in die Höhe trieben, wurde von Mai bis Oktober 1793 eine Reihe von Dekreten erlassen, die die Versorgung regeln sollten. Am 4. Mai 1793 wurde das "kleine Maximum" eingeführt, das Höchstpreise für Getreide und Mehl festlegte, am 29. September 1793 folgte das "große Maximum", das alle wichtigen Lebensmittel und Konsumgüter in die Preisregulierung einschloss. Allerdings wurden auch die Löhne einem Maximum unterworfen, das bei dem anderthalbfachen Durchschnittslohn von 1790 lag, und wogegen sich z.T. heftiger Widerstand der Lohnarbeiter regte. |
weitere zwangswirtschaftliche Maßnahmen | Alle lebensnotwenigen Güter mussten bei den Behörden gemeldet werden. Warenhortung und Preistreiberei wurden mit empfindlichen Strafen belegt. Die Getreidevorräte wurden zentral erfasst und in staatlichen Vorratslagern aufbewahrt. Erntehelfer konnten ebenso wie Lebensmittel zwangsrekrutiert werden. Ende Oktober 1793 gab die Stadtverwaltung von Paris Lebensmittelkarten aus und überwachte den Verkauf von Fleisch und Zucker. Der Staat kontrollierte nicht nur die Lebensmittelversorgung, sondern auch die Manufakturen im Bereich der Kriegsproduktion. Schließlich erteilte der Konvent der Lebensmittelkommission die Befugnis, die Preise für alle industriellen, handwerklichen und landwirtschaftlichen Produkte festzulegen. |
Reliberalisierung | Nach dem Ende der Jakobinerherrschaft setzte unter dem Direktorium eine erneute Liberalisierung der Wirtschaft ein. Die Freigabe der Preise und ein sehr kalter Winter führten 1794 zu einer schlimmen Hungersnot, zumal Zwangswirtschaft und Inflation die Getreideproduktion schon vorher stark hatten sinken lassen. Für alle, die mit Assignaten bezahlen mussten, war kaum etwas erhältlich, während die Besitzer von Hartgeld ein sehr luxuriöses Leben führen konnten. |
| 4. Veränderung der ökonomischen Strukturen? |
Sozialistische / marxistische Interpretation | Die sozialistische und marxistische Geschichtswissenschaft (A. Mathiez, G. Lefebvre, A. Soboul u.a.) interpretierte die Französische Revolution als Klassenkampf zwischen Feudalaristokratie und "Bourgeoisie", der mit dem Sieg des bürgerlichen Lagers letztlich auch dem modernen Kapitalismus zum Durchbruch verholfen habe. |
keine Revolutionierung der Wirtschaft | Neuere Untersuchungen haben jedoch erwiesen, dass die Revolution Frankreich keinen qualitativ entscheidenden Wandel der wirtschaftlichen Strukturen bescherte. Die Wirkungen der wirtschaftsliberalen Öffnungen der Nationalversammlung blieben beschränkt, da Kriegswirtschaft, Schuldenkrise und der Umschwung zum jakobinischen Dirigismus kaum Raum für die Entfaltung kapitalistischer Produktionsweisen boten, sondern vielmehr zahlreiche Manufakturen in den Ruin trieben. Wenn Kapitalüberschüsse erwirtschaftet wurden, so wurden diese meist wieder in Grundbesitz investiert. |
Krieg als Hemmnis | Insgesamt wurde die wirtschaftliche Dynamik durch die Revolution und vor allem durch die Auswirkungen des Krieges deutlich abgebremst und ließ Frankreich weit hinter England zurückfallen, das zu dieser Zeit bereits zum industriellen "Take off" ansetzte. |
Dominanz der Landwirtschaft | Die Landwirtschaft blieb weiterhin der wichtigste Wirtschaftssektor. Die Agrarpolitik der Revolutionsregierungen verfestigte im Endergebnis die ländlichen Besitzstrukturen, in deren Zentrum die kleinbäuerliche Produktion stand, die kaum die Stufe der Subsistenzwirtschaft übersprang. |
Ideal des Kleineigentümers und -produzenten | Auch ideologisch wurde das traditionelle Ideal des kleinen, unabhängigen Produzenten - verkörpert durch den Sansculotten - gestützt, der bis ins 20. Jahrhundert hinein charakteristisch für die französische Wirtschaft blieb. Die Volksbewegung zeigte in ihren Intentionen also eher traditionalistische und antimodernistische Züge als prä-proletarische Konturen. |
| 5. Umstrukturierung der ländlichen Besitzverhältnisse |
Vermehrung des Kleingrundbesitzes | Die ländliche Bevölkerung hatte sich von der Revolution vor allem die Befreiung aus der seigneuralen Abhängigkeit und die Stärkung des Kleingrundbesitzes versprochen. Die agrarpolitischen Maßnahmen der Konstituante (verfassungsgebende Nationalversammlung) zielten zunächst in diese Richtung: Im Zuge der "Entfeudalisierung" und durch den Verkauf der Nationalgüter sollte die Gruppe der Landeigentümer vermehrt und dabei vor allem die ärmeren Bauern unterstützt werden. |
Konditionen des Nationalgüter- verkaufs | Das Ausführungsgesetz vom Juli 1790 schrieb eine Parzellierung der Nationalgüter vor, allerdings nur, wenn dadurch bei den Versteigerungen mehr erzielt würde als beim Verkauf größerer Landstücke. Den Käufern wurde eine langsame Schuldentilgung - Ratenzahlungen für 12 Jahre bei 12% Anzahlung und 5 % Zinsen - eingeräumt. Diese vorteilhaften Konditionen wurden aber schon im November wieder deutlich eingeschränkt, da die Staatskasse dringend Geld benötigte und den Verkauf daher beschleunigen wollte. |
Verkauf der Emigrantengüter | In den Jahren 1792/93 wurde mit Beschlagnahmung und Verkauf der Emigrantengüter zu günstigeren Bedingungen ein weiterer Versuch unternommen, den kleinbäuerlichen Besitz zu vermehren. Es war erklärtes Ziel des Konvents, die Landbevölkerung in den revolutionären Prozess damit stärker einzubeziehen und ihre Unterstützung zu sichern. Manche Dorfgemeinschaften sowie andere Gruppen kapitalschwächerer Interessenten schlossen sich zusammen, um gemeinsam ein größeres Stück Land zu kaufen. Da jedoch diese Kollektivkäufe schnell verboten wurden, war dem Großteil der ärmeren Bauern der Grunderwerb weiterhin unmöglich. |
keine umfassende Umverteilung | Resümierend bleibt festzustellen, dass die Agrarpolitik der Revolutionsregierungen keine umfassenden sozialen Umstrukturierungen der Besitzverhältnisse bewirkt hat. Zwar wechselten durch den Verkauf der Kirchengüter etwa 10% des französischen Bodens den Besitzer, es kam dabei aber kaum zu einer vertikalen Umverteilung des Besitzes innerhalb der Gesellschaft. Nur in geringem Umfang konnte der Kleingrundbesitz gestärkt werden, die ärmsten Gruppen der Landbevölkerung wie etwa die Tagelöhner hatten kaum eine Chance auf den Erwerb eigenen Landes und blieben weiterhin in ökonomische Abhängigkeitsverhältnisse eingebunden. |
Gewinner des Nationalgüter- verkaufs | Da angesichts des prekären Staatshaushalts - entgegen den ursprünglich erklärten Intentionen - meist doch die zahlungskräftigeren Großbauern, Großpächter und reichen Stadtbürger als Käufer bevorzugt bzw. durch die Praxis der Versteigerung begünstigt wurden, zählen diese letztlich zu den Hauptprofiteuren des Nationalgüterverkaufs. Dabei war es von Region zu Region verschieden, ob die Nationalgüter eher in die Hände der Großbauern oder des Stadtbürgertums übergingen. Meist wurden die schon bestehenden regionalen Sozialstrukturen bestärkt. |
andauernde soziale Spannungen | Die sozialen Spannungen auf dem Land bleiben somit grundsätzlich bestehen und führten wiederholt zu Prostesten und Aufständen bzw. zur enttäuschten Abwendung von der Revolution. |
| 6. Eigentum und "soziale Frage" |
Existenz- sicherung vs. Eigentum | Im Verlauf der Revolution zwang der Druck der Straße Regierung und Parlament in zunehmendem Maße die Diskussion um die Beschränkung des Eigentumsrechts auf. Es zeigte sich dabei ein grundlegender Interessenkonflikt zwischen dem Recht auf Existenzsicherung, wie es etwa die Sansculotten verlangten, und dem Recht auf Eigentum, dem die Mehrheit der bürgerlich-liberalen Politiker Priorität einräumte. |
Forderungen der Volksbewegung | Im konkreten Forderungskatalog der Sansculottenbewegung standen die Vermehrung des Kleineigentums, Zwangsbesteuerung bzw. Enteignung der Reichen und die öffentliche Fürsorge für bedürftige "Patrioten". Ihr sozialpolitisches Ziel war ein gemäßigter Ausgleich der Eigentumsverhältnisse und die staatliche Garantie der Grundversorgung. |
Entgegenkommen der jakobinischen Wirtschaftspolitik | Der Jakobiner-Konvent kam diesen Forderungen mit seiner dirigistischen Wirtschaftspolitik teilweise nach. Den - populistisch motivierten - Höhepunkt sozialpolitischen Entgegenkommens stellte sicherlich der Erlass der Ventôse-Dekrete dar, welche die Konfiskation der Besitztümer von Verdächtigen und ihre Verteilung unter den Bedürftigen ermöglichen sollte. |
Ideen Babeufs | Wirklich fundamentale Angriffe auf die Wirtschafts- und Eigentumsverhältnisse finden sich in den Ideen des Radikalsozialisten Babeuf, der - zumindest für den Agrarsektor - die Umverteilung und Sozialisierung von Grundbesitz und Produktionsmitteln anstrebte. |
Eigentum als Grundrecht | Der Blick in die Verfassungen zeigt aber, dass das Recht auf Eigentum darüber hinaus nie grundsätzlich in Frage gestellt wurde; auch die Verfassung von 1793 schränkte das Eigentumsrecht nicht ein, sondern ergänzte es durch das Recht auf Fürsorge und Unterstützung. |
staatliche Sozialfürsorge | Auf dem Gebiet der Sozialfürsorge kam auf den Staat ein Bündel neuer Verpflichtungen zu, da ihm die bisher von der Kirche getragenen Aufgaben nach deren Enteignung und "Nationalisierung" zufielen. Der Staat stand damit vor einer bedeutenden Aufgabe, denn der Ausbruch der Revolution hatte die Lebensbedingungen vieler Leute weiter verschlechtert. Der Bericht des Comité de mendicité ("Bettelausschuss") stufte schon 1790 ein Fünftel der Bevölkerung als bedürftig ein. |
Maßnahmen der Konstituante | Die Verfassung von 1791 sah die Einrichtung "einer allgemeinen Anstalt für öffentliche Hilfeleistung" vor, doch die verfassungsgebende Nationalversammlung (bis Herbst 1791) brachte keine zusammenhängende Neuorganisation der Sozialfürsorge auf den Weg, sondern behalf sich, indem sie die karitativen Orden vom Verkauf der Nationalgüter ausnahm und mit Subventionen unterstützte. Zwei Dekrete vom Mai und August 1790 bestimmten darüber hinaus die Einrichtung von Armenhäusern. |
Gesetzgebende Versammlung | Die gesetzgebende Nationalversammlung löste am 19. August 1792 die religiösen Orden auf, die sich bisher um die Armenfürsorge gekümmert hatten, ohne jedoch für ausreichenden Ersatz zu sorgen. Zu ihren sozialpolitischen Initiativen gehörten u.a. die Gründung von Armenwerkstätten und die Unterstützung für Arbeitsunfähige. |
sozialpolitische Pläne des Konvents | Der Konvent arbeitete weit reichende Pläne sozialer Wohlfahrt aus, konnte die organisatorische und finanzielle Umsetzung allerdings kaum leisten: Kostenlose medizinische Versorgung, Pensionen für Ältere und Hilfe für kinderreiche Mütter blieben weitgehend Versprechungen. Auch die Registrierung der Bedürftigen in den Gemeinden, die Einrichtung einer Fürsorgekommission und die Nationalisierung der Wohlfahrtseinrichtungen änderten daran nichts. |
Kontinuität zum Ancien Régime | Der Ansatz der staatlichen Fürsorge fußte weiterhin auf dem Prinzip der finanziellen Hilfeleistung im Fall der Bedürftigkeit, nicht auf strukturellen Veränderungen etwa durch Landverteilung. Die Kontinuität zur Armenfürsorge des Ancien Régime zeigte sich auch im rigorosen Vorgehen des Konvents gegen die Bettelei: Widerspenstige konnten seit Herbst 1793 mit der Deportation in die Kolonien bestraft werden. |