Hessen-Kassel

Wilhelm VI. von Hessen-Kassel

 

(*Kassel 23.5.1629 – †Haina 16.7.1663) 

Landgraf von Hessen-Kassel von 1637 bis 1663. 

 


Landgraf Wilhelm VI. von Hessen-Kassel,
Kupferstich von Philipp Kilian nach
einem Gemälde von Engelhard
Schäffler. HAB Wolfenbüttel

Die Kindheit Wilhelms VI., des einzigen überlebenden Sohns des Landgrafen Wilhelm V. von Hessen-Kassel (1602-1632) und dessen Frau Amalie Elisabeth von Hanau-Münzenberg (1602-1651), war von den Ereignissen des Dreißigjährigen Krieges geprägt: Nachdem sein Vater sich 1635 geweigert hatte, den Prager Frieden anzunehmen und stattdessen ein Bündnis mit Frankreich einging, wurde er am 19. 8. 1636 zum Reichsfeind erklärt und sein Land im Frühjahr 1637 mit einer von Kaiser Ferdinand III. gebilligten Strafaktion belegt. Infolgedessen war die Familie gezwungen, Kassel zu verlassen und nach Leer (Ostfriesland) zu fliehen, wo Wilhelm V. mit seinem Heer Quartier bezogen hatte und am 21. November desselben Jahres starb. Amalie Elisabeth übernahm die Regentschaft für ihren erst achtjährigen Sohn und erneuerte in Fortführung der Bündnispolitik ihres verstorbenen Gatten 1639 und 1640 die Allianzen mit Frankreich und Schweden. Erst im April 1640, nach Flucht und zweieinhalb jährigem Exil im ostfriesischen Feldlager, konnte der elfjährige Wilhelm mit seiner Familie nach Kassel zurückkehren.

 

Die Erziehung des jungen Fürsten lag nun in weiten Teilen beim Hofmeister Jakob von Hoff, der Wilhelm von Anfang November 1646 bis September 1647 auch auf seiner Kavalierstour in die Niederlande und nach Frankreich begleitete. Ziel der Reise war es, dem jungen Prinzen die französischen Sprache sowie Gesellschaftsformen zu vermitteln und ihn am Hof von Paris einzuführen, wo er im September 1647 mit Wohlwollen aufgenommen wurde. Auf der Rückreise stattete Wilhelm VI. Friedrich Wilhelm von Brandenburg einen Besuch ab, dessen Schwester Hedwig Sophie (1623-1683) er am 19. Juli 1649 heiratete. Am 25. 9.1650 dankte Elisabeth Amalie zu Gunsten Ihres Sohnes ab, der von ihr einen zuverlässigen und erfahrenen Regierungsapparat übernehmen konnte. An dessen Spitze stand als Kanzler Johann Vultejus, der sich mit dem erprobten Staatsjuristen Regner Badenhausen die Regierungsgeschäfte teilte. Für die staatswirtschaftlichen Reformen der zerrütteten Finanzen war Kammerpräsident Sixtus verantwortlich, der einen rigiden Sparkurs verordnete. Entsprechend bescheiden muss man sich die Hofhaltung vorstellen.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg galt die Sorge des jungen Regenten vorrangig dem Wiederaufbau des geschundenen Landes, der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und dem Abbau der Schulden bzw. der Mehrung der Landeseinkünfte. Dementsprechend förderte er die Bewirtschaftung verlassener Höfe sowie den Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Wege, Be- und Entwässerung, Landesherrliches Postwesen, Schifffahrtswege usw.). Gegen Straßenräuber, umherstreifende Soldateska und Landstreicher erließ er strenge Gesetze und im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, trieb er die bereits unter Elisabeth Amalie begonnene Reorganisation der Landesverteidigung voran. Nachdem die Streitkräfte 1649 von 20.000 auf 500 Mann reduziert worden waren, bestellte der Landgraf 1651 eine Musterungskommission, um den Landesausschuss (Landwehr) wiederherzustellen. Zur Sicherung des gerade erreichten Friedens und der Integrität seines Territoriums strebte er, wie zahlreiche andere Souveräne auch, nach Defensivbündnissen. Hessen-Kassel partizipierte zunächst an der am 21. März 1651 unter dem Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn zustande gekommenen Reichsassoziation zwischen ober- und kurrheinischem Kreis. Am 14/24. Februar 1652 schloss Wilhelm VI. dann gemeinsam mit den drei Braunschweiger Herzögen sowie dem schwedischen König die protestantische Hildesheimer Allianz. Während die Bemühungen um ein sehr viel weitergehendes protestantisches Fürstenbündnis unter der Führung Brandenburgs ergebnislos verliefen, war die Initiative des Mainzer Erzbischofs, ein gemischtkonfessionelles Bündnis zu organisieren, von Erfolg gekrönt. Am 14.8.1658 kam unter Beteiligung Hessen-Kassels der Rheinbund zustande. Bei den vorangegangenen Verhandlungen setzte sich der hessische Delegierte dafür ein, im Interesse der Religionsparität andere evangelische Stände heranzuziehen, was sich jedoch als schwierig gestalten sollte. Sowohl das Haus Oranien als auch die sächsischen Herzöge – zu beiden hegte Hessen-Kassel gute Beziehungen – lehnten aufgrund politischer Rücksichtnahmen eine Beteiligung am Rheinbund ab. Schweden, dem Hessen-Kassel aufgrund der Konfession und der früher erwiesenen Protektion freundschaftlich gesonnen war, nahm zwar am Rheinbund für Bremen und Verden teil, allerdings mit der Konsequenz, dass der ebenfalls eingeladene Brandenburger Kurfürst Friedrich Wilhelm, Schwiegervater des Landgrafen, einen weiteren Grund hatte, dem Bündnis zunächst fernzubleiben. Ein für Wilhelm VI. glücklicher Nebeneffekt des Rheinbundvertrages war, dass er Frankreich verpflichten konnte, die noch aus früheren Bündnissen ausstehenden Subsidien in Höhe von 1.169.434 Livres zu bezahlen, indem er davon seine Vertragsratifikation abhängig machte. Zudem knüpfte der Landgraf die Genehmigung des Rheinbundvertrages an die Richtverbindlichkeit bzw. anderweitige Fassung des Artikels II, um möglichst jede Möglichkeit auszuschließen, sein Land zum Spielball fremder Mächte werden zu lassen.

Als Kaiser Leopold die Mitglieder des Rheinbundes um Hilfe gegen die Türken ersuchte, war Hessen-Kassel mit einem Kontingent von 500 Soldaten an der insgesamt 6000 Mann starken Streitmacht beteiligt. Bereits fünf Tage nach der Bewilligung des gewünschten Kontingents durch den Vertrag vom 11. Juli 1663 verstarb Wilhelm VI. an den Folgen eines „Streckflusses“, den er sich 1657 bei einer Jagdverletzung zugezogen hatte. Die Vormundschaft für seinen 12-jährigen Sohn und Nachfolger Wilhelm VII übernahm seine Frau Hedwig Sophie. 

Die Geschichtsschreibung sieht in Wilhelm VI., der auch der Gerechte genannt wird, einen wenig geistreichen aber engagierten Landesherren, der wichtige Reformen in seinem Land anstieß, wie die Kanzleiordnung von 1656, durch welche die Rechtspflege verbessert wurde oder die im gleichen Jahr erlassene Schulordnung. Auch die Wiedereröffnung der Gießener Universität als lutherische Hochschule und die Rückverlegung der Landesuniversität von Kassel nach Marburg fallen in seine Regierungszeit. Allerdings wird zuweilen bezweifelt, ob diese Initiativen nicht eher seiner Beamtenschaft als ihm selbst zuzuschreiben sind. Eine grundlegende neuere Untersuchung zur Person Wilhlems VI. bleibt bis heute ein Forschungsdesiderat. 

Verfasser: Peter Seelmann 

 

Literatur: 

Grotefend, Wilhelm: Wilhelm VI., in: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Bd. 43, Leipzig 1898, S. 54-60.

Bender, Eva: Die Reise des Landgraf Wilhelm VI. Von Hessen-Kassel nach Paris im Jahre 1647, S. 245-258, in: Sven Exterbrink und Jörg Ulbert (Hgg.): Formen internationaler Beziehungen in der Frühen Neuzeit. Frankreich und das Alte Reich im europäischen Staatensystem. Festschrift für Klaus Malettke, (= Historische Forschungen 71), Berlin 2001.

Franz, Eckhart G.: Das Haus Hessen. Eine europäische Familie, Stuttgart 2005, S.65-82.

Philippi, Hans: Die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1648-1806 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen; Bd. 46,8), Marburg 2007.

 

Empfohlene Zitierweise

Peter Seelmann: Wilhelm VI. Aus: Der Erste Rheinbund (1658), in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/6009/

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Erstellt: 06.08.2008

Zuletzt geändert: 17.09.2008