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Otto Johann Witte
(*Harburg? ca. 1615 – †11.10.1677)
Braunschweig-Lüneburgischer Hofrat.
Unterzeichnete für Braunschweig-Lüneburg-Celle die Rheinbundverträge vom 14. und 15. August 1658.
Otto Johann Wittes Geburtsjahr und Abstammung stehen nicht fest, doch stammte er aus Harburg, so dass sich sein familiärer Hintergrund erschließen lässt: Wahrscheinlich war er ein Sohn des gelehrten Juristen Michael Witte, der den Harburger Welfenherzögen seit 1613 als Kanzler diente.
Otto Johann Witte studierte ebenfalls Jura, zuerst in Rostock (immatrikuliert 1634), dann in Jena (immatrikuliert 1638); dort könnte er die vom Staatsrechtler Johannes Limnaeus begründete status-mixtus-Lehre kennengelernt haben, die die Reichsverfassung als eine Mischung aus monarchischen und aristokratischen Elementen beschrieb, und die später das politische Denken Wittes beeinflusste. Wo er seinen juristischen Doktorgrad erworben hat, und wie er durch den 30jährigen Krieg gekommen ist, entzieht sich der Überlieferung.
Erst 1651 tritt Witte wieder in Erscheinung, zuerst als Geheimer Kammersekretär, dann als Hofrat und schließlich als Geheimer Rat (1661) des Herzogs Christian Ludwig. Seit 1657 war Witte für das Fürstentum Celle zu den Rheinbund-Verhandlungen nach Frankfurt abgeordnet. Im Zusammenhang mit dem Fürstenverein, zu dem sich die drei welfischen Herzöge 1662 mit den Landgrafen von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt sowie den Herzögen von Württemberg und Pfalz-Neuburg zusammenschlossen, verfasste Witte ein Gutachten, in dem er sich für ein starkes und aktives Fürstenbündnis ausspricht, um den Kurfürsten Zugeständnisse abtrotzen zu können. Noch im selben Jahr schickte ihn Christian Ludwig als Gesandten auf den Reichstag nach Regensburg.
Nach dem Tod Christian Ludwigs 1665 hielt Witte zu dessen Bruder Johann Friedrich, der sich staatsstreichartig des Fürstentums Celle bemächtigt hatte, und folgte ihm nach dem Vertrag von Hildesheim nach Hannover, wo er zunächst als Geheimer Rat und Hofgerichtsassessor, ab 1669 als Vizekanzler fungierte. 1674 erlangte er die Erhebung in den Adelsstand, bevor er 1677 starb.
Verfasser: Bengt Büttner
Literatur:
Köcher, Adolf: Witte, Otto Johann, in: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 43, Leipzig 1898, S. 599 f.
Hollenbeck, Meike: „Die Schwächeren suchen Recht und Gleichheit ...“ Die Betrachtungen des fürstlichen Geheimen Rats Dr. Otto Johann Witte zum Problem der beständigen Wahlkapitulation am Vorabend des Immerwährenden Reichstags, in: Niedersächsisches Jahrbuch, Bd. 69 (1997), S. 229-245.
Empfohlene Zitierweise
Bengt Büttner: Otto Johann Witte. Aus: Der Erste Rheinbund (1658), in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/5970/
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Erstellt: 24.07.2008
Zuletzt geändert: 14.08.2008





