Die gesetzliche Grundlage

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Entschädigung 

 

Die gesetzliche Grundlage 

 

Im Februar 1999 beschlossen 12 deutsche Unternehmen mit Unterstützung der Bundesregierung die Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Vorausgegangen waren Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter auf Entschädigungszahlungen. 

Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Bundesgesetzes vergingen 1,5 Jahre: der Deutsche Bundestag verabschiedete das Gesetz zur Gründung der Stiftung am 02.08.2000. Die Entschädigungen an die ehemaligen Zwangsarbeiter werden aus einem Fond gezahlt, für den die in der Stiftungsinitiative zusammengeschlossenen Unternehmen und der Bund je 5 Milliarden DM (etwa 5.010.522.000 €) zur Verfügung gestellt hatten. Nachdem im Mai 2001 die Rechtssicherheit vor weiteren Klagen Betroffener festgestellt wurde, begannen im Sommer 2001 die Entschädigungszahlungen. 

28.1 Auf der Grundlage dieses Gesetzes vom 02.08.2000 haben die überlebenden ehemaligen Zwangsarbeiter die Möglichkeit, über 55 Jahre nach Kriegsende, eine - wenn auch geringe - Entschädigung zu erhalten. (Bundesgesetzblatt 2000 Teil l, Nr. 38, S. 1263 ff.)


Abb. 28.1.1

 


Abb. 28.1.2

28.1.1 Bundesgesetzblatt 2000 Teil l, Nr. 38, S. 1263

 

28.1.2 Fortsetzung Bundesgesetzblatt 2000 Teil l, Nr. 38, S. 1267

 


Abb. 28.2

28.2 Zwangsarbeiter sollen noch in diesem Jahr Entschädigungen erhalten, Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 24. 03. 2000

 

28.3 Der Weg ist frei für Zahlungen an Zwangsarbeiter, Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 18. 07. 2000


Abb. 28.3

 

28.4 Die Stunde der Erleichterung, Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 25. 05. 2001


Abb. 28.4

 


Abb. 28.5

28.5 Der Wettlauf, Karikatur im Kölner Stadtanzeiger vom 25. 05. 2001

 



Erstellt: 31.10.2006

Zuletzt geändert: 13.11.2006